88 Die Dresdener Conferenzen. 1851
mußte hienach erklären, daß bis zu deren Erzielung die defini-
tive Beschlußfassung der Conferenz über die Commissions-
anträge, und um so mehr also auch die Einsetzung der neuen
Bundesorgane, aufzuschieben sei. Am 23. Februar fand dann
eine Plenarsitzung der Conferenz Statt. Osterreich forderte
zur Annahme der Commissionsanträge auf, und verband da-
mit den Vorschlag zur sofortigen Bildung der Executive.
Preußen stimmte hinsichtlich der Wichtigkeit der Sache zu,
fand aber eben deshalb nöthig, den Regierungen Zeit zur
Erwägung und Instruction zu lassen, und beantragte demnach
Aufschub der Abstimmung um vierzehn Tage. Da Österreich
nichts anführen konnte, um einen Widerspruch gegen diese
Vertagung zu begründen, so wurde der Antrag einstimmig
angenommen. Bayern aber fand, es würde immerhin von
Interesse sein, schon jetzt eine vorläufige Meinungsäußerung
der Herren Gesandten zu vernehmen, und nach diesem Vor-
schlag wurde eine solche unmaaßgebliche Abstimmung vor-
genommen. Do zeigte sich, wie erfolgreich Graf Alvensleben
gewirkt hatte. Von 35 Staaten stimmten nicht weniger als
18 (außer den ganz kleinen alle Großherzogthümer) gegen
die Commissionsanträge; Holstein, Luxemburg und Homburg
enthielten sich. Für jeden unbefangenen Beurtheiler war es
klar, daß damit vor Allem das sechs Wochen früher von
Manteuffel angenommene Eilfer-Directorium für immer be-
graben war. Die Frage drängte sich auf, was geschehen
würde, wenn auch die weitere Berathung zu keinem allseitigen
Einverständniß führe. Die Antwort lag so nahe, daß Baron
Pfordten eine lebhafte Verwahrung dagegen angemessen er-
achtete. Etwas Neues, rief er, müsse in Dresden zu Stande
kommen; einem Beschlusse der Conferenz, in den alten Bundes-