Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

88 Die Dresdener Conferenzen. 1851 
mußte hienach erklären, daß bis zu deren Erzielung die defini- 
tive Beschlußfassung der Conferenz über die Commissions- 
anträge, und um so mehr also auch die Einsetzung der neuen 
Bundesorgane, aufzuschieben sei. Am 23. Februar fand dann 
eine Plenarsitzung der Conferenz Statt. Osterreich forderte 
zur Annahme der Commissionsanträge auf, und verband da- 
mit den Vorschlag zur sofortigen Bildung der Executive. 
Preußen stimmte hinsichtlich der Wichtigkeit der Sache zu, 
fand aber eben deshalb nöthig, den Regierungen Zeit zur 
Erwägung und Instruction zu lassen, und beantragte demnach 
Aufschub der Abstimmung um vierzehn Tage. Da Österreich 
nichts anführen konnte, um einen Widerspruch gegen diese 
Vertagung zu begründen, so wurde der Antrag einstimmig 
angenommen. Bayern aber fand, es würde immerhin von 
Interesse sein, schon jetzt eine vorläufige Meinungsäußerung 
der Herren Gesandten zu vernehmen, und nach diesem Vor- 
schlag wurde eine solche unmaaßgebliche Abstimmung vor- 
genommen. Do zeigte sich, wie erfolgreich Graf Alvensleben 
gewirkt hatte. Von 35 Staaten stimmten nicht weniger als 
18 (außer den ganz kleinen alle Großherzogthümer) gegen 
die Commissionsanträge; Holstein, Luxemburg und Homburg 
enthielten sich. Für jeden unbefangenen Beurtheiler war es 
klar, daß damit vor Allem das sechs Wochen früher von 
Manteuffel angenommene Eilfer-Directorium für immer be- 
graben war. Die Frage drängte sich auf, was geschehen 
würde, wenn auch die weitere Berathung zu keinem allseitigen 
Einverständniß führe. Die Antwort lag so nahe, daß Baron 
Pfordten eine lebhafte Verwahrung dagegen angemessen er- 
achtete. Etwas Neues, rief er, müsse in Dresden zu Stande 
kommen; einem Beschlusse der Conferenz, in den alten Bundes-
	        
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