100 Dänemarks Vertragsbrüche.
arbeitet hatte. Jetzt konnten die beiden Großmächte, welchen
Dänemark 1852 sein Wort über Schleswig, wie über Holstein
gegeben, den ganzen Umfang der Aufgabe in Angriff nehmen.
Am 30. November und 5. December 1861 ergingen die
Antworten der beiden deutschen Höfe nach Kopenhagen.
Nachdem sie zunächst die fortdauernden Beschwerden über
Holsteins Behandlung festgestellt, forderten sie den Vollzug
der Vereinbarung von 1852 in allen ihren Theilen, die Er-
füllung des dänischen Versprechens, im Gesammtstaat allen
Provinzen eine gleichberechtigte Stellung zu geben, keine der
andern unterzuordnen, die Einverleibung Schleswigs und jede
sie bezweckende Maaßregel zu unterlassen, und in Schleswig
den beiden Nationalitäten gleiches Recht zu verschaffen und
zu sichern. In seiner Erwiderung vom 26. December lehnte
Hall es ab, alle Punkte der Verhandlungen von 1851,
namentlich die auf Schleswig bezüglichen, zu erörtern, zumal
es mehr als zweifelhaft sei, ob die Mächte ein vertrags-
mäßiges Recht zur Einmischung in die innern Verfassungs-
fragen der dänischen Monarchie erworben hätten. Auf diese
Kußerung erfolgte sofort eine bestimmte Frage der beiden
Höfe, ob Dänemark den bindenden Charakter der Verein-
barung von 1852 anerkenne oder nicht. Der dänische Minister
zeigte in seiner Erwiderung vom 12. März 1862 nicht eben.
Neigung, sich zu einem einfachen Ja oder Nein zu verstehen,
ließ aber über seine Gesinnung nicht den mindesten Zweifel.
Dänemark, sagte er, erfülle jede übernommene Verpflichtung,
aber mit dem dänischen Herzogthum Schleswig habe der
deutsche Bund nichts zu schaffen; es sei zu beklagen, daß der
Bund bisher nicht positiv habe aussprechen wollen, was er
für Holstein begehre; Deutschland dürfe nicht eine beliebige