Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

1. Capitel. 
Die alte Berfassung Schleswig-Holsteins. 
Als die schleswig-holsteinische Angelegenheit seit 1836 
die Aufmerksamkeit Europas und die Thätigkeit der Groß- 
mächte auf sich zog, war sehr bald die Ansicht weit und breit 
in Geltung, daß kein Mensch den verwickelten Knäuel der 
hier streitigen Rechtsfragen entwirren könne. Ein Wunder 
war dies freilich nicht. Wenn eine Frage, deren geschichtliche 
Voraussetzungen bis in das 15. Jahrhundert zurückgingen, 
deren Lösung von zweifelhaften Sätzen des Lehnrechts, des 
Privatfürstenrechts, des feudalen und des modernen Staats- 
rechts abhängig war, wenn eine solche Frage während eines 
Menschenalters der gründlichsten Behandlung durch hadernde 
Regierungen und Volksvertretungen, durch ein Dutzend sach- 
kundiger Facultäten, durch listige Kopenhagener Demagogen 
und durch die Gelehrten des deutschen Bundestags unterliegt: 
so begreift man, wie solche Staubwolken publicistischer Wissen- 
schaft um dieselbe aufgewirbelt werden, daß sehr bald die 
Augen kenntnißreicher Pariser Zeitungsschreiber und weiser 
Londoner Parlamentsredner ihren Dienst versagen. Die 
einzige Thatsache, welche diese Kritiker in dem Wirrwarr noch 
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