Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Bismarck's Schreiben an den Großherzog von Oldenburg. 123 
über die Execution dem Abschlusse entgegenführten, und sofort 
der friedensselige Lord John Russell dringende Abmahnungen 
nach Berlin und Wien richtete, übersandte Bismarck am 7. Juni 
eine ausführliche Erörterung des Gegenstandes an den Groß- 
herzog von Oldenburg. Die Verwerfung der Verträge von 
1852 würde, schrieb er, in England den übelsten Eindruck 
hervorbringen und diese Macht auf die dänische Seite hinüber 
drängen; dasselbe sei von Frankreich anzunehmen, und auch 
von Rußland wenigstens in dem Falle, wenn wir uns zugleich 
von dem Londoner Protokolle über die Thronfolge lossagten. 
Durch eine feindliche Haltung der Großmächte würde Deutsch- 
lands Stellung für die Zukunft verschlimmert, was bei der 
jetzigen Spannung der europäischen Lage doppelt bedenklich 
wäre. Sodann aber stehe Osterreich unwandelbar fest auf 
dem Rechtsboden von 1852, und für die Herzogthümer gebe 
es nichts Wichtigeres als die ÜUbereinstimmung der beiden 
deutschen Großmächte in der Frage. Beide aber seien durch 
den Londoner Vertrag von 1852 gebunden; er könne also 
den Großherzog nur auf das Dringendste ersuchen, die so 
wesentliche Einstimmigkeit am Bunde nicht durch seinen Antrag 
zu stören. Höchst wahrscheinlich komme Dänemark der jetzt 
in Frankfurt zur Erwägung stehenden Aufforderung, das 
Patent vom 30. März zurückzunehmen, nicht nach, da ein 
solcher Gehorsam einen vollständigen Systemwechsel in Kopen- 
hagen voraussetzen würde. Erfolge also dann die Execution, so 
habe der Bund es immer in seiner Hand, die Bedingungen für 
das Aufhören derselben festzusetzen; sollte aber Dänemark der 
Execution bewaffneten Widerstand entgegenstellen, so wäre dies 
das Allergünstigste für die deutsche Sache, da Dänemark hiemit 
vor Europa die Rolle des rechtswidrigen Angreifers übernähme.
	        
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