Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

134 Beschluß der Execution. 
dieselbe acceptirt und der Execution keinen Widerstand ent- 
gegengesetzt habe. Nachdem er sich dann in Baden die Zu- 
stimmung des Königs erwirkt, sandte er am 10. October 
folgende Antwort an Blixen: „Wenn die Kundmachung vom 
30. März zurückgenommen wird, wenn die Einrichtungen, 
durch welche sie nach der Erklärung des Ministeriums ent- 
behrlich werden soll, keine neuen Erschwerungen der Situation 
bringen, wenn außerdem die von Ihnen in Aussicht gestellten 
Erleichterungen der Lage der Deutschen in Schleswig in's 
Leben treten, so stimme ich gegen die Ausführung der 
Execution, und glaube, meine Ansicht durchzusetzen, so heiß- 
blütig auch Osterreich und seine Freunde die Vollziehung 
betreiben. Fallen die Vorbedingungen fort, so fehlt meinen 
gemäßigten Anschauungen die Operationsbasis, und der Bund 
ist schon zu weit vorgegangen, um selbst für einen englischen 
Vermittlungsvorschlag noch einer Aussicht auf praktischen 
Erfolg Raum zu lassen .. Ich würde mich herzlich freuen, 
wenn ich in die Lage käme, unsere gegenseitigen Beziehungen 
amtlich mit Ihnen verhandeln zu können. Ihre jetzigen 
Minister haben vermöge ihrer Vergangenheit nicht die Freiheit 
der Bewegung, um eine Verständigung in das Leben führen 
zu können.“ 
Ganz in demselben Sinne gab der Minister dem engli- 
schen Botschafter am 15. October die in jedem Worte wohl- 
erwogene Erwiderung: „Wenn Dänemark dem Bundestage 
erklärt, daß es bereit ist, dem Bunde Genugthuung zu geben 
hinsichtlich des Anspruchs Holsteins und Lauenburgs, ihre 
eigene Gesetzgebung, so wie die Verwendung aller in den 
Herzogthümern erhobenen Gelder zu beaufsichtigen, und wenn 
Dänemark weiter erklärt, daß es für die Lösung der inter-
	        
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