Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

2. Capitel. 
Erbstreit und Verfassungsfrage. 
Die Thronrede des Kaisers Napoleon am 5. November 
1863 war wie ein zündender Blitz in die politischen Kreise 
eingeschlagen. 
„Die Verträge von 1815 haben aufgehört, zu bestehen. 
Was ist vernünftiger, als die Mächte Europas zu einem 
Congresse, und damit zu einem höchsten Schiedsgericht über 
alle streitigen Fragen zu berufen?“ 
Noch an demselben Tage war eine Einladung an alle 
Souveräne Europas ergangen, sich persönlich zu einem 
solchen Congresse in Paris einfinden zu wollen. 
Das war die Ankündigung eines Schauspiels, neben 
welchem der Frankfurter Fürstentag sich wie der Däumling 
neben dem Oger ausgenommen hätte. 
Der mächtigste und ehrsüchtigste der europäischen Mon- 
archen, wofür damals Napoleon von aller Welt gehalten 
wurde, erklärte in feierlicher Weise, daß die Rechtsgrundlage, 
auf welcher der Bestand der Staaten Europas beruhte, 
nicht mehr existire; es sei deshalb nöthig, den Gesammtzustand 
des Welttheils einer kritischen Erörterung durch alle Sou-
	        
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