8 Die alte Verfassung Schleswig-Holsteins.
schlossenen Menschenschlag; die Westküste war größtes Theils
von friesischen Gemeinden, das nördliche Drittel Schleswigs
zwischen deutschen Städten von dänischen Bauerschaften besetzt.
In diesen letztern war die Kirchen= und Schulsprache dänisch,
die Geschäfts= und Gerichtssprache aber, wie in allen Theilen
des Landes, deutsch. Sie, wie ihre Nachbarn, wußten es
nicht anders, als daß sie Holsten seien, lasen nur deutsche
Zeitungen, suchten ihre höhere Bildung auf der deutschen
Universität Kiel, und hatten alle ihre Verkehrsverhältnisse im
deutschen Süden. Andrerseits war in Holstein ein deutsches
Nationalbewußtsein nur bei einer kleinen, litterarisch gebildeten
Minderheit vorhanden, die Masse der Bevölkerung empfand
sich mit patriotischer Genugthuung als einen Theil des ruhm-
reichen Dänenstaats. In Summa, der innere Friede war an
keiner Stelle gestört.
Es kamen die Stürme der großen französischen Revolution
und in deren Folge das Europa umwälzende Soldatenkaiser-
thum des ersten Napoleon. In Kopenhagen herrschte damals
der älteste Sohn des blödsinnigen Christian VII., anfangs
als Kronprinz-Regent, dann als König Frederik VI. Ein
Mann von geringer Bildung und mäßigen Geistesgaben, aber
eifrig auf die Macht seines Staats und das Wohl seiner
Unterthanen bedacht, nur daß er das letztere vor Allem in
der Wegschaffung jeder Schranke sah, welche seinen guten
Absichten Hindernisse in den Weg stellen könnte. An den
monarchischen Absolutismus war er in Dänemark gewohnt;
er erachtete es als einen Segen für die Herzogthümer selbst,
wenn er auch dort seiner Herrscherthätigkeit gleich freie Bahn
machte, und in der That brachte er vieles Gute und Nütz-
liche zu Stande und gründete sich durch die Beseitigung der