Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(215 ) 
Einrichtung der Befragung .. . §199. 
Gegenüberstellung der Zeugen. 8 200. 
Vereidung der Zeugen 8201. 
Fortsetzung 88 202. 203. 
Nicht zu vereidende Zeugen § 204. 
Besondere Bestimmungen. § 205. 
Siebentes Capitel. 
Von dem Verfahren nach dem Actenschlusse. 
Beschluß des Untersuchungsgerichts nach dem Actenschlusse. 8 206. 
Wirkung früherer Entscheidung des Oberkriegẽgerichts § 207. 
Beschluß auf Einstellung. 8 208. 
Beschluß auf Fortstellung § 209. 
Abwesenheit des Angeschuldigten 8 210. 
Rechtsmittel gegen den Beschluß § 211. 
Fortsetzung § 212. 
Beschränkung der Rechtsmittel aus 2 8 213. 
Fortsetzung § 214. 
Richtung der Entscheidung 8 215. 
Entscheidung des Oberkriegsgerichts § 216. 
Anordnung auf Vervollständigung der untersuchung. § 217. 
Verhaftung oder Entlassung des Angeschuldigten 8 218. 
Privatanklage . §219. 
Zweite Abtheilung. 
Von der nNiedersetzung des Spruchkriegsgerichts und von dem 
Verfahren bei demselben. 
Erstes Capitel. 
Von der Vorbereitung der Shlußverhandlung. 
Feststellung der Beweismittel § 220. 
Fortsetzung 88 221—223. 
Anberaumung § 224. 
Vorladung 8 225. 
Fortsetzung 8 226. 
Vorladung des Vertheidigers § 227. 
Besondere Bestimmung § 228. 
Vertagung . 8 229. 
Verfahren bei Abwesenheit ves Angeschuldigten 8 230. 
Dienstgrad der Richter für die Schlußverhandlung 8 231. 
Vorsitzender des Spruchkriegsgerichts 
*232.
	        
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