192 Die Execution in Holstein.
land zu schwingen und damit den alten Lieblingsplan der
deutschen Trias zu verwirklichen.
Inmitten all dieser Agitation erließen am 12. December
die vier Executionsregierungen die gesetzliche Aufforderung an
Dänemark, binnen sieben Tagen seine Truppen aus Holstein
zurückzuziehen. Am 14. genehmigte der Bundestag die von
Preußen vorgelegte Instruction für die beiden Civilcommissare,
deren Hauptbestimmung dahin lautete, das Land während der
Dauer der Execution nach den bestehenden Gesetzen zu ver-
walten. Die Truppen waren von allen Seiten her im An-
marsch; die österreichische Reserve nahm in Hamburg, die
preußische in Lübeck Stellung; nachdem General Hake am
19. December den Oberbefehl angetreten, überschritten die
sächsischen und hannoverischen Abtheilungen am 24. die Grenze,
besetzten zuerst Wandsbeck und von dort sich ausdehnend, noch
vor Jahresschluß das ganze Herzogthum. Zu Kriegsthaten
bot sich kein Anlaß, da die Dänen beim Anrücken der Bundes-
truppen ihnen jede Stellung wie einer Wachablösung in tiefem
Frieden überließen. Sofort aber machte auch die Stimmung
des Landes sich Luft. Schritt auf Schritt mit dem Vorrücken
der Truppen rief das Volk in einmüthiger Begeisterung den
Herzog Friedrich als Landesherrn aus, und vertrieb die ver-
haßten dänischen Beamten und Geistlichen, welche dem Könige
Christian den Huldigungseid geleistet hatten. Die beiden
Bundescommissare konnten nicht umhin, Beides tnit ihren In-
structionen in Widerspruch zu finden, und erließen demnach
ihre Verbote. Als aber das Volk sich dadurch in keiner Weise
beirren, und in jedem Ort, welchen die Dänen weiter räumten,
den Herzog hoch leben ließ und die mißliebigen Beamten ab-
setzte, als gegen Ende des Jahres Prinz Friedrich selbst in