Der Prinz von Augustenburg in Holstein. 193
Kiel erschien und mit überströmendem Enthusiasmus von den
Einwohnern begrüßt wurde: da waren auch die Commissare
damit zufrieden, und traten allmählich selbst mit dem jungen
„Herzog“ in vertrauliche Beziehungen. Für den sächsischen
Commissar, Herrn von Könneritz, verstand sich dies bei der
politischen Tendenz seiner Regierung ungefähr von selbst; in
Hannover waren zwar der König und Graf Platen dem
Augustenburger Treiben von Herzen zuwider, wagten aber
gegenüber ihrer Bevölkerung und Volksvertretung nicht, sich
zu dieser Gesinnung offen zu bekennen, und so setzte auch ihr
Commissar in Holstein, Geheimrath Nieper, seinem sächsischen
Collegen und dessen Augustenburger Sympathien keinen wirk-
samen Widerstand entgegen. Der Erbprinz richtete in seiner
Wohnung zu Kiel sich nicht bloß einen Hofhalt, sondern auch
ein Cabinet und mehrere Ministerien ein, deren Inhaber dann
den Bundescommissaren fortdauernd guten Rath für die
Führung der Landesverwaltung und insbesondere bei der
Besetzung der zahlreichen leer gewordenen Amter ertheilten.
An die Spitze der Verwaltung trat ein Collegium mit dem
Titel der Landesregierung, welches die Befehle der Bundes-
commissare zu vollstrecken, dabei aber für selbständige Ent-
scheidung der Geschäfte eine sehr weitgesteckte Competenz er-
halten hatte. Als Mitglieder dieser oder der untern Behörden
wurden nur sichere Anhänger Augustenburg's berufen, und
weniger zuverlässige erst gegen Ausstellung eines Huldigungs-
reverses ernannt. Die gehässigen, freilich aber nicht aufge-
hobenen dänischen Gesetze gegen politische Vereine fielen in
gründliche Nichtachtung, und das Land bedeckte sich rasch mit
einem Netze von „schleswig-holsteinischen“ oder „Kampfgenossen-
Vereinen", welche jede dem Erbprinzen abgeneigte Meinung mit
v. Sybel, Begröndung d. deutschen Reiches. III.