Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

198 Die Execution in Holstein. 
stand der Geister in Deutschland möglichst positive Garantien. 
Preußen scheine als ersten Schritt die Bestimmung eines 
Termins zu betrachten, nach dessen fruchtlosem Ablauf wir 
uns von dem Londoner Vertrag loszusagen hätten. Aber 
damit schiene uns gegen die andern Mächte, welche die Inte- 
grität Dänemarks für das europische Gleichgewicht nöthig 
erachten, ein Kriegsfall gesetzt, ohne daß den Bewohnern 
Schleswigs geholfen würde. So weit man sehe, würde durch 
eine Besetzung Schleswigs, gleichzeitig mit der Einwilligung 
in eine europäische Conferenz, wie sie bereits angeregt sei, 
die Gefahr eines europäischen Krieges nicht in demselben 
Grade wie durch eine grundsätzliche Verneinung der dänischen 
Integrität hervorgerufen werden. Wenn Lord Wodehouse 
eine Suspension der neuen dänischen Verfassung vor dem 
1. Januar in Kopenhagen durchsetze, könnten wir uns be- 
gnügen, auf die definitive Erledigung der Verfassungsfrage zu 
dringen, und die Execution in Holstein in eine Pfandnahme 
wegen Schleswig übergehen zu lassen; im andern Falle würden 
die Bundestruppen in Schleswig selbst einrücken müssen. 
Zugleich stellte Osterreich in Berlin den Antrag, ge- 
meinsam in Frankfurt die Auflösung des Ausschusses der 36 
zu fordern, was Bismarck ohne Widerspruch bewilligte. Die 
Wiener Gemeindebehörden hatten auf eine Bitte an den 
Kaiser um kräftige Unterstützung Schleswig-Holsteins die 
Antwort erhalten, daß sie sich nicht um hohe Politik, sondern 
um das Wohl der Stadt zu bekümmern hätten. 
In Berlin hatte Bismarck, welchem weder der Bundes- 
tag, noch die Mittelstaaten, noch die öffentliche Meinung 
besonderen Respect einflößten, der Bewegung bisher sehr 
ruhig zugesehen. Dem Könige hatte sie zwar nicht die per-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.