Bismarck's Vorschlag in Wien auf einen festen Vertrag. 207
geändert und müsse ihn durch Aufhebung derselben herstellen;
im Weigerungsfall sei die Besetzung Schleswigs das berechtigte
Zwangsmittel. Gleichzeitiges Festhalten am Londoner Ver-
trag und stille Duldung der dänischen Vertragsbrüche sei für
Preußen eine unmögliche Position. Wenn England uns
hindere, Zwangsmittel für die Erfüllung der dänischen Ver-
bindlichkeiten anzuwenden, so müßte Preußen sich vom Lon-
doner Vertrag lossagen, einen Ministerwechsel vollziehen und
sich nach der Forderung des Adbgeordnetenhauses der
Augustenburger Partei anschließen. Hierauf verstummten
Sir Andrew's drohende Worte.
Es war sehr klar, daß, wenn gehandelt werden sollte,
keine Stunde mehr gesäumt werden durfte. An demselben
Tage, dem 5. Januar 1864, that Bismarck den entscheidenden
Schritt. Er sandte an Werther nach Wien einen Erlaß,
welcher zunächst die Berechtigung beider Höfe feststellte, nach
Dänemarks fortgesetzter Haltung sich vom Londoner Vertrage
loszusagen, dann aber es Europa gegenüber für zweckmäßiger
erklärte, einstweilen noch keinen Gebrauch davon zu machen,
sondern Dänemark zur Erfüllung seiner Pflichten aufzufordern,
unter Androhung bewaffnetes Einschreitens, sei es im Namen
des Bundes, sei es im eigenen Namen. Wahrscheinlich werde
der Bundestag den hessischen Antrag annehmen, auf Besetzung
Schleswigs wegen Nichtigkeit des Londoner Vertrags. Trotz-
dem würden wir an unsrem Wege festhalten, weil wir hier
eine von Europa anerkannte Basis haben, während uns das
Recht, gegen den Londoner Vertrag aufzutreten, von aller Welt
außer Deutschland bestritten wird. Aber jede Action sei für
uns an die Voraussetzung geknüpft, daß Osterreich mit uns
völlig einverstanden ist. Hier seien die Befehle zur Heran-