216 Der Vertrag vom 16. Januar 1864.
Tagen rückten die alliirten Truppen in Hamburg, Lübeck,
dem oldenburgischen Eutin und Holstein ein, ohne eine andere
Anmeldung als jene durch die betreffenden Fouriere und
Quartiermacher, so daß diese Kleinstaaten ebenso wie die
beiden Bundescommissare formellen Protest gegen ein so
rücksichtsloses Verfahren erhoben. Eine Anfrage des preußi-
schen Kriegsministers an den Bundesgeneral Hake, ob er sich
und seine Truppen nicht unter Wrangel's Oberbefehl stellen
wolle, wurde mit zorniger Entschiedenheit zurückgewiesen;
als namentlich die sächsische Regierung es sehr übel ver-
merkte, erwiderte Bismarck mit ruhigster Freundlichkeit: wir
hätten den wackern Bundestruppen einen Antheil an dem
patriotischen und ruhmverheißenden Werke so gerne gegönnt.
So bestimmt übrigens, wie in allen diesen Punkten Preußen
die Nichtachtung der bundestäglichen Stimmungen bethätigte,
so bereitwillig erklärten die. beiden Großmächte in Frankfurt
am 19. Januar, daß die Schritte, welche sie jetzt zur Siche-
rung der deutschen Rechte auf Schleswig thäten, in keiner
Weise die Anordnungen des Bundes hinsichtlich der Execution
und der Verwaltung Holsteins stören sollten; sie erwarteten
jedoch, daß ihrem Vorgehen für die Rechte Deutschlands und
Schleswigs das bereitwillige Entgegenkommen des Bundes
und der Holstein benachbarten Bundesgebiete nicht fehlen
würde.
Dieses Verfahren und vor Allem die schleunige Be-
wegung imposanter Heeresmassen gegen die Eider übte denn
auch auf der Stelle seine Wirkung auf den Bundestag und
die Mittelstaaten. Jener antwortete auf die Erklärung der
Großmächte, daß unter Wahrung der Rechte des Bundes
die verbündeten Truppen alle Erleichterung und Unterstützung