Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

216 Der Vertrag vom 16. Januar 1864. 
Tagen rückten die alliirten Truppen in Hamburg, Lübeck, 
dem oldenburgischen Eutin und Holstein ein, ohne eine andere 
Anmeldung als jene durch die betreffenden Fouriere und 
Quartiermacher, so daß diese Kleinstaaten ebenso wie die 
beiden Bundescommissare formellen Protest gegen ein so 
rücksichtsloses Verfahren erhoben. Eine Anfrage des preußi- 
schen Kriegsministers an den Bundesgeneral Hake, ob er sich 
und seine Truppen nicht unter Wrangel's Oberbefehl stellen 
wolle, wurde mit zorniger Entschiedenheit zurückgewiesen; 
als namentlich die sächsische Regierung es sehr übel ver- 
merkte, erwiderte Bismarck mit ruhigster Freundlichkeit: wir 
hätten den wackern Bundestruppen einen Antheil an dem 
patriotischen und ruhmverheißenden Werke so gerne gegönnt. 
So bestimmt übrigens, wie in allen diesen Punkten Preußen 
die Nichtachtung der bundestäglichen Stimmungen bethätigte, 
so bereitwillig erklärten die. beiden Großmächte in Frankfurt 
am 19. Januar, daß die Schritte, welche sie jetzt zur Siche- 
rung der deutschen Rechte auf Schleswig thäten, in keiner 
Weise die Anordnungen des Bundes hinsichtlich der Execution 
und der Verwaltung Holsteins stören sollten; sie erwarteten 
jedoch, daß ihrem Vorgehen für die Rechte Deutschlands und 
Schleswigs das bereitwillige Entgegenkommen des Bundes 
und der Holstein benachbarten Bundesgebiete nicht fehlen 
würde. 
Dieses Verfahren und vor Allem die schleunige Be- 
wegung imposanter Heeresmassen gegen die Eider übte denn 
auch auf der Stelle seine Wirkung auf den Bundestag und 
die Mittelstaaten. Jener antwortete auf die Erklärung der 
Großmächte, daß unter Wahrung der Rechte des Bundes 
die verbündeten Truppen alle Erleichterung und Unterstützung
	        
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