224 Der Vertrag vom 16. Januar 1864.
jedoch in Folge von Verwicklungen, welche durch das Beharren
der dänischen Regierung bei ihrem vertragswidrigen Verfahren
herbeigeführt werden könnten, oder in Folge der bewaffneten
Intervention anderer Mächte sich genöthigt sehen sollte,
Combinationen zu entsagen, deren Ergebniß nicht mehr im
Verhältniß zu den Opfern stände, welche die Ereignisse den
deutschen Mächten auferlegen möchten: so könnten keine
definitiven Arrangements ohne Mitwirkung der Mächte, welche
den Londoner Vertrag unterzeichnet haben, getroffen werden.
Diese Sätze waren langathmiger und verschrobener, als
Bismarck zu schreiben pflegte, wenn er ohne die Mitwirkung
eines sorgenvollen Genossen die Feder führte. Indessen, sie
enthielten doch das Wesentliche. Allerdings war in den
Anfangsworten die Anerkennung der dänischen Integrität,
in den letzten die Bereitwilligkeit zur europäischen Conferenz,
in dem Mittelsatze aber auch die Erklärung, daß mit dem
ersten Kanonenschusse die Verträge hinfällig seien, und die
sehr bestimmte Hindeutung ausgesprochen, daß eine fremde
Intervention das Schicksal Dänemarks nur verschlimmern
werde. Mochte man sich es in London gesagt sein lassen.
Unterdessen hatten jenseits der Eider die Feindseligkeiten
bereits begonnen.