Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

224 Der Vertrag vom 16. Januar 1864. 
jedoch in Folge von Verwicklungen, welche durch das Beharren 
der dänischen Regierung bei ihrem vertragswidrigen Verfahren 
herbeigeführt werden könnten, oder in Folge der bewaffneten 
Intervention anderer Mächte sich genöthigt sehen sollte, 
Combinationen zu entsagen, deren Ergebniß nicht mehr im 
Verhältniß zu den Opfern stände, welche die Ereignisse den 
deutschen Mächten auferlegen möchten: so könnten keine 
definitiven Arrangements ohne Mitwirkung der Mächte, welche 
den Londoner Vertrag unterzeichnet haben, getroffen werden. 
Diese Sätze waren langathmiger und verschrobener, als 
Bismarck zu schreiben pflegte, wenn er ohne die Mitwirkung 
eines sorgenvollen Genossen die Feder führte. Indessen, sie 
enthielten doch das Wesentliche. Allerdings war in den 
Anfangsworten die Anerkennung der dänischen Integrität, 
in den letzten die Bereitwilligkeit zur europäischen Conferenz, 
in dem Mittelsatze aber auch die Erklärung, daß mit dem 
ersten Kanonenschusse die Verträge hinfällig seien, und die 
sehr bestimmte Hindeutung ausgesprochen, daß eine fremde 
Intervention das Schicksal Dänemarks nur verschlimmern 
werde. Mochte man sich es in London gesagt sein lassen. 
Unterdessen hatten jenseits der Eider die Feindseligkeiten 
bereits begonnen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.