Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Erklärung der Hinfälligleit der Verträge von 1852. 313 
6. März eingeräumt und in der Verwerfung der von Däne- 
mark für die Conferenz verlangten Basis bethätigt. So konnte 
in der Sitzung des 12. Mai im Namen aller deutschen Mächte 
Graf Bernstorff der Conferenz die Erklärung abgeben, daß, 
nachdem die Verträge von 1852 hinfällig geworden, Deutsch- 
land zur Erwägung jeder neuen Combination bereit sei, 
welche zu einem festen und dauernden Frieden führen könne, 
ohne wohl erworbene Rechte zu verletzen. An diesen letzten 
Satz, welcher die Erbfolgefrage offen hielt, waren Apponyi 
und Biegeleben schwer herangegangen, Beust aber hatte sie 
darauf hinweisen können, daß schon bei der holsteiner Bundes- 
cxecution unter Zustimmung Osterreichs ein solcher Vorbehalt 
Statt gefunden habe, der ja an sich über das Resultat nicht 
das Geringste entscheide; und da Bernstorff in gleichem Sinne 
fest blieb, hatten die Osterreicher sich endlich gefügt. In der 
Conferenz entzündete die Erklärung eine lebhafte Discussion, 
bei welcher Clarendon mit polemischer Schärfe und Brunnow 
mit elegischer Wehmuth die Rechtsbeständigkeit des Londoner 
Protokolls betonten, Krieger und Bille aber, in wunderbarem 
Contrast zu den zahllosen eiderdänischen Programmen, nichts 
Anderes zulassen wollten, als die herrliche Gesammtverfassung 
von 1852. Natürlich blieb Bernstorff äußerst ruhig bei seiner 
Erklärung, und die Conferenz beschloß, in der nächsten Sitzung, 
am 17. Mai, zu vernehmen, welch' ein neues System die 
deutschen Mächte jetzt vorzuschlagen gedächten. 
Bismarck war Anfangs nicht der Meinung, sich schon 
jetzt darauf einzulassen. Unser Zweck, sagte er, ist die recht- 
liche Sicherstellung der Herzogthümer; nachdem das Experiment 
von 1852 sich so völlig verfehlt erwiesen hat, sind wir bereit, 
jeden neuen Vorschlag zu erwägen, aber keineswegs verpflichtet,
	        
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