Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

330 Ausgang der Londoner Conferenz. 
begehren werde, z. B. eine Militärconvention, welche das 
schleswig-holsteinische Heerwesen von Preußen abhängig mache; 
es werde Osterreichs Aufgabe sein, dem Herzog die volle 
Souveränität zu bewahren. Es könne die Frage entstehen, 
in welcher Art und Form werde der Herzog in seine Souve- 
ränität eingeführt, an wen werden durch Dänemark zunächst 
die Herzogthümer abgetreten werden? Es scheine am natür- 
lichsten, daß die Abtretung an die Sieger erfolge, wie es 
1859 mit der Lombardei geschehen sei. Dann würde Oster= 
reich hinsichtlich Augustenburg's wohl auf ein contradictorisches 
Verfahren Gewicht legen, etwa vor einem europäischen Schieds- 
gericht; vielleicht aber könnte die Einsetzung des Herzogs 
auch ohne rechtliche Procedur durch einen europäischen Act 
erfolgen. Ubrigens werde Osterreich nicht säumen, sobald 
die schleswig-holsteinische Frage geregelt sei, auf sein großes 
Unternehmen, die deutsche Bundesreform, zurückzukommen. 
Wie man sieht, war das Programm so vollständig wie 
möglich. Beust und Pfordten hätten nicht anders schreiben 
können. Ehe Preußen noch eine Sylbe über Militärconvention 
und Ahnliches geäußert hatte, wurde ihm angekündigt, daß 
der einzige Lohn für seine Anstrengungen, daß Deutschlands 
einziger Gewinn aus dem gefahrenschwangern Kriege, die Er- 
richtung eines neuen kleinen Mittelstaats sein würde, vor- 
behaltlich einer Wiederholung des Frankfurter Fürstentags, 
dem sich dann nach so wohl empfangener Lection Preußen 
schwerlich wieder entziehen würde. Wunderlich nahm sich in 
dem Programm nur der Satz aus, daß Dänemark die Herzog- 
thümer an die beiden Sieger abtreten sollte, wo dann doch 
der preußische Sieger ein Wort bei der Verfügung über sein 
neues Eigenthum mitzureden hätte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.