Verhandlung über eine Theilung Schleswigs. 335
schen Unterthanen anvertrauen. In höchster Aufregung, mit
Thränen in der Stimme, rief Lord John dagegen, einen so
beleidigenden Satz könne man den Dänen gar nicht einmal
mittheilen. Nun, sagten Bernstorff und Beust, so befragt
die Bevölkerung, und ihr werdet sehen, wie viel dänische
Gesinnung im Norden der Schlei vorhanden ist. Hier freilich
beeilte sich Apponyi, einzuschalten, daß er gegen eine Befragung
der Landstände in Schleswig nichts zu erinnern hätte, aber
die Anwendung des allgemeinen Stimmrechts ganz entschieden
verbitten müsse. Fürst Latour erklärte, eine Volksabstimmung
könne nicht über den Umfang der Abtretung, sondern nur
in dem abgetretenen Theil über die Wahl des Herrschers
Statt finden, jedesfalls müsse für Dänemark eine militärisch
feste Grenze, wie die Schlei und das Danewerk, gesichert
bleiben. Um die Neutralen etwas zu befänftigen, trat Bern-
storff auf diese Seite der Frage ein: die deutschen Truppen
hätten das Danewerk in zwei Tagen, Düppel aber erst nach
mehreren Wochen genommen; es sei also auch in militärischer
Beziehung die Schlei eine weniger sichere Grenze für Däne-
mark, als weiter im Norden z. B. die Linie Flensburg-
Tondern; allerdings habe er die letztere zu beantragen, keine
Vollmacht; um so bestimmter aber müsse er das von den
Neutralen begehrte Verbot von Befestigungen auf dem deut-
schen Antheil zurückweisen.
Mitten in diese Erörterungen hinein fiel dann zu all-
gemeiner Überraschung eine Anzeige Brunnow's: durch den Hin-
fall des Londoner Vertrags von 1852 seien die im Warschauer
Protokoll reservirten Erbansprüche des Hauses Gottorp wieder
aufgelebt; jedoch habe Kaiser Alexander, um seine hohe Un-
eigennützigkeit zu bekunden, und um zugleich das Friedens-