Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Englischer Vorschlag, einen Vermittler zu bestellen. 347 
damit auch ihres Vorschlags der Schleilinie darthun müsse. 
Sie waren also bereit zu dem Versuche eines neuen Aus- 
kunftsmittels. Der Pariser Friede von 1856 hatte auf 
Clarendon's Antrag den Wunsch ausgesprochen, daß bei 
künftigen Streitfällen die Parteien, ehe sie zu den Waffen 
griffen, die guten Dienste einer befreundeten Macht begehren 
möchten. Lord John beantragte nun, Deutschland und Däne- 
mark sollten in diesem Sinne eine befreundete Macht anrufen, 
damit eine Grenzlinie gezogen werde, weder im Norden der 
von Deutschland, noch im Süden der von Dänemark bean- 
tragten. Clarendon fügte dann noch die Bemerkung hinzu, 
Englands Gedanke bei diesem Vorschlage sei, daß der Ans- 
spruch der angerufenen Macht ohne Weiteres verbindliche 
Kraft haben solle, worauf dann Bernstorff bemerkte, daß 
dies nicht mehr Vermittlung, sondern Schiedsgericht sei, also 
über den Satz des Pariser Friedens hinausgehe, wo überall 
nur von der „vermittelnden Macht“ geredet, nur deren „gute 
Dienste“, also nicht entscheidende Urtheile, begehrt, die „Frei- 
heit der streitenden Regierungen“ ausdrücklich gewahrt werde. 
Die Dänen bedauerten schmerzlich, daß England mit diesem 
Vorschlag die von ihm selbst bezeichnete Schleilinie eventuell 
aufgebe, und auf die sonstigen Clauseln des frühern Antrags 
kein Gewicht mehr zu legen scheine. Beide Theile nahmen 
übrigens den neuen englischen Vorschlag zum Bericht. Balan 
erklärte dann noch, daß eine Verlängerung der Waffenruhe 
nur dann Statt finden könne, wenn die Dauer derselben auf 
sechs Monate festgestellt würde, während Biegeleben ver- 
mittelnd meinte, mit zwei oder drei Monaten könne man sich 
auch wohl begnügen. Die Dänen ließen sich auf eine Er- 
örterung dieser Frage gar nicht ein.
	        
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