Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Telegraphen-Vertrag der Hansestädte mit den Bundescommissaren. 367 
der Krieg zu Ende war, keinen Sinn mehr; Österreich wünschte 
sehr, nach dem Friedensschluß dem Bunde einen gewissen 
Einfluß auf die Herzogthümer zuzuwenden, fand aber eine 
Theilnahme desselben an der Friedensverhandlung lediglich 
unbequem. Vollends aber hatte Beust persönlich durch Em- 
pfehlung eines deutschen Parlaments in diesem Augenblicke, 
so wie durch die farbenreiche Schilderung seiner Wirksamkeit 
in London, den Unwillen Rechberg's erregt. Beust's Berichte, 
rief Rechberg, sind verletzend für die Großmächte, anmaaßend, 
gemeingefährlich. Auf seinen Antrag gingen sehr höfliche, 
aber sehr scharfe Entgegnungen der beiden Mächte nach 
Dresden ab, und Bismarck blieb um so fester in seinem Ent- 
schlusse, den ehrgeizigen Bestrebungen Beust's mit unbedingtem 
Nachdruck entgegenzutreten, als eben in diesen Tagen eine neue 
Leistung des sächsischen Bundescommissars in Holstein, des 
Herrn von Könneritz, in Berlin lebhaften Unwillen erregte. 
Könneritz hatte nämlich, unter nachträglicher Zustimmung 
seines hannoverischen Collegen, am 22. Juli für das Herzog- 
thum mit den Hansestädten Hamburg und Lübeck zwei 
Verträge über die Einrichtung und Verwaltung neuer Tele- 
graphenlinien auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, 
deren Inhalt dem preußischen Handelsminister unverträglich 
mit den Interessen seines Staats schien. Bismarck erklärte 
dann auf der Stelle, daß die Executionscommissare schlechter- 
dings keine Befugniß zum Abschluß solcher Verträge besäßen, 
welche den ihrer Leitung zur Zeit anvertrauten Staat über 
die Dauer der Execution hinaus verpflichten sollten. Er ließ 
hienach an allen betheiligten Stellen anzeigen, daß Preußen 
diese Verträge als null und nichtig ansehe und gegen die 
Ausführung derselben protestire. Auch Rechberg erkannte an,
	        
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