Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

374 Alsen. Die Friedenspräliminarien. 
der dänischen Fremdherrschaft nicht aufgegeben werden. Auch 
Dänemark hatte 1852 Verpflichtungen gegen Deutschland 
übernommen, betreffend die Verfassung der Herzogthümer, 
diese aber niemals erfüllt, und sie endlich durch die Novem- 
berverfassung offen gebrochen. Diese Rechtswidrigkeit erkannten 
alle Großmächte an, während sie jeden Zweifel an dem 
Thronfolgerechte Christian's unwillig zurückwiesen. Sie 
konnten demnach keine Einwendung erheben, wenn Preußen 
nach längerer fruchtloser Verhandlung endlich wegen dieses 
Verfassungsstreites dem König-Herzog den Kriegsfall stellte; 
Osterreich, welches dem Himmel dankte, daß Preußen sich 
nicht an die Spitze der deutschen Volksbegeisterung setzte, 
schloß sich dem Verfahren seines Bundesgenossen an. Dieser 
starken Allianz gegenüber fand sich keine der Continental- 
mächte zu feindseliger Einmischung weiter versucht. Mit dem 
Ausbruche des Kriegs waren nach den ersten Grundsätzen 
des Völkerrechts alle frühern Verträge zwischen den krieg- 
führenden Mächten hinfällig, also auch Preußen und Öster- 
reich nicht weiter an das Londoner Protokoll gebunden, als 
sie selbst den Inhalt desselben an sich noch für zweckmäßig 
halten wollten. 
Bismarck's Ansicht ging nun dahin, ganz gewiß die 
dänische Integrität nicht zu respectiren, das Thronrecht 
Christian's aber nicht anzufechten. Einmal, zur Zeit der 
Londoner Conferenz, als alle andern Großmächte immer 
eifriger die fortdauernde Kraft des Protokolls von 1852 
betonten, warf er die Außerung hin, daß auch die Thron- 
folge Christian's rechtlich keineswegs unanfechtbar sei, was 
dann Bernstorff in der Conferenz weiter ausführte; gleich 
nachher aber trat Bismarck wieder auf den alten Standpunkt
	        
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