374 Alsen. Die Friedenspräliminarien.
der dänischen Fremdherrschaft nicht aufgegeben werden. Auch
Dänemark hatte 1852 Verpflichtungen gegen Deutschland
übernommen, betreffend die Verfassung der Herzogthümer,
diese aber niemals erfüllt, und sie endlich durch die Novem-
berverfassung offen gebrochen. Diese Rechtswidrigkeit erkannten
alle Großmächte an, während sie jeden Zweifel an dem
Thronfolgerechte Christian's unwillig zurückwiesen. Sie
konnten demnach keine Einwendung erheben, wenn Preußen
nach längerer fruchtloser Verhandlung endlich wegen dieses
Verfassungsstreites dem König-Herzog den Kriegsfall stellte;
Osterreich, welches dem Himmel dankte, daß Preußen sich
nicht an die Spitze der deutschen Volksbegeisterung setzte,
schloß sich dem Verfahren seines Bundesgenossen an. Dieser
starken Allianz gegenüber fand sich keine der Continental-
mächte zu feindseliger Einmischung weiter versucht. Mit dem
Ausbruche des Kriegs waren nach den ersten Grundsätzen
des Völkerrechts alle frühern Verträge zwischen den krieg-
führenden Mächten hinfällig, also auch Preußen und Öster-
reich nicht weiter an das Londoner Protokoll gebunden, als
sie selbst den Inhalt desselben an sich noch für zweckmäßig
halten wollten.
Bismarck's Ansicht ging nun dahin, ganz gewiß die
dänische Integrität nicht zu respectiren, das Thronrecht
Christian's aber nicht anzufechten. Einmal, zur Zeit der
Londoner Conferenz, als alle andern Großmächte immer
eifriger die fortdauernde Kraft des Protokolls von 1852
betonten, warf er die Außerung hin, daß auch die Thron-
folge Christian's rechtlich keineswegs unanfechtbar sei, was
dann Bernstorff in der Conferenz weiter ausführte; gleich
nachher aber trat Bismarck wieder auf den alten Standpunkt