Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Ansicht des preußischen Ministeriums. 31 
Herzogthümern. Das Ergebniß war eine im März 1845 
abgeschlossene Denkschrift des Ministers des Auswärtigen, von 
Bülow. Darin wurde denn als Ansicht des Staatsministeriums 
über die Rechtsfrage dargelegt, daß Holstein mit Ausnahme 
der Grasschaft Rantzau an Augustenburg, Rantzau und der 
ehemals Gottorp'sche Theil von Schleswig an die weibliche 
Linie, der ehemals königliche Theil von Schleswig aber nach 
den bessern Gründen wahrscheinlich an Augustenburg zu fallen 
haben. Die Denkschrift erörterte weiter, daß diese rechtliche 
Entscheidung erfreulicher Weise auch mit dem preußischen 
Interesse vollkommen übereinstimme. Die Constituirung des 
größten Theils der Herzogthümer als souveränes Staats 
könne für Deutschland nur erwünscht sein, und Preußen 
werde sich bei jeder Wirksamkeit für ein solches Ziel durch 
die öffentliche Meinung der ganzen Nation getragen sehen. 
Freilich könne man sich nicht verbergen, daß Rußland und 
England der Schmälerung Dänemarks entgegentreten, und 
Osterreich jede Stärkung des deutsch-nationalen Interesses 
lediglich für eine mittelbare Vermehrung des preußischen Ein- 
flusses halten und folglich nicht begünstigen würde. 
Der König sah, wie wir gleich bemerken werden, die 
Sache doch in anderem Lichte als sein Minister, und ließ sie 
einstweilen liegen, ohne über ein eigenes Handeln darin Be- 
schluß zu fassen. Er verharrte um so mehr in dieser Un- 
thätigkeit, als er Ende 1845 erfahren mußte, daß auch die 
dritte der außerdeutschen Großmächte, Frankreich, in der 
schwebenden Frage zu Gunsten Dänemarks Stellung ge- 
nommen hatte. 
Bis dahin hatten weder der König Louis Philippe, noch 
sein Minister Guizot, durch innere, afrikanische und spanische
	        
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