Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

390 Wiener Friede. Rechberg's Fall. 
den Staatsschulden auch das Staatsvermögen zu theilen sei. 
Da die Activa in den Präliminarien nicht erwähnt waren, 
so setzten die Dänen hier ihre feste Weigerung endlich durch, 
mußten aber zugeben, daß einige besondere, unbestritten den 
Herzogthümern gehörige Fonds diesen überantwortet würden. 
Was die Schulden betraf, so rechnete Fenger einen schleswig- 
holsteinischen Antheil von 44, Plessen einen solchen von 
22 Millionen heraus. Darauf erklärte dann Rechberg am 
1. October, hier gebe es nur einen Ausweg, die Verständigung 
über eine billige Pauschsumme, und schlug als solche den 
Betrag von 29 Millionen vor. Die Dänen waren entsetzt 
über eine solche Härte; da aber Preußen den Antrag an- 
nahm, und zugleich eine Andeutung über Vermehrung der 
Truppen in Jütland machte, bequemte sich am 11. October 
auch Dänemark zur Genehmigung. Gleichzeitig gelangte man 
über die Grenzregulirung zum Einverständniß. Dänemark 
erhielt für die abgetretenen jütischen Enclaven außer dem 
Amte Ripen noch ungefähr 6½ Quadratmeilen im Süden 
von Kolding. 
Die Hauptsachen waren damit erledigt. Es blieb dann 
noch eine Reihe kleinerer Fragen zu bereinigen, die Ent- 
schädigung der deutschen Rheder und Kaufleute, wo gestritten 
wurde, ob nur der unmittelbare oder auch der mittelbare 
Schaden, sowie der eingebüßte Gewinn zu ersetzen wäre, 
sodann die Theilung der Archive, wovon Dänemark nicht die 
in den Herzogthümern erwachsenen, sondern nur die auf deren 
Verwaltung bezüglichen Documente herausgeben wollte, ferner 
die Übernahme der Apanagen und Pensionen, wobei jede 
Partei ihre Verpflichtungen möglichst zu verringern suchte. 
Darüber gingen noch mehrere Wochen in unerquicklichem
	        
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