396 Wiener Friede. Rechberg's Fall.
vertrags. Er erwähnte darauf, daß seine Collegen ihm Oster-
reichs Unwillfährigkeit in den sonstigen Fragen, der proviso-
rischen Regierung der Herzogthümer, der Rendsburger Be-
setzung, den Telegraphenverträgen, entgegenhielten, und sprach
es aus, daß Osterreichs Verhalten bei diesem letzten schreienden
Mißbrauch des formalen Bundesrechts ihm unerwartet hätte
sein müssen. „Wenn wir, bemerkte er, uns zum Einschreiten
gegen eine so flagrante Verletzung des Bundesrechts durch
unsere eigenen Commissare nicht einig finden, wie sollen wir
uns dann über die Leitung der gesammten Bundespolitik bis
an die Grenzen des Erlaubten hin verständigen? Gestatten
Sie mir, verehrter Freund, meine Ansicht offen auszu-
sprechen. In allen diesen Fragen ist die Haltung des
kaiserlichen Cabinets durch eine leise, aber, wie ich besorge,
wachsende Hinneigung zu der Tendenz bedingt, den kleinen
Staaten in Osterreich einen Schutz gegen Preußen erblicken
zu lassen. Ich halte es für unmöglich, daß die ausgezeich-
neten Beamten der Staatskanzlei [Biegeleben, Meysenbug,
Gagerns], die aus mittelstaatlichen Verhältnissen nach Wien
gekommen sind, mit den Traditionen ihrer jüngern Jahre
schon ganz gebrochen haben; ich halte es für natürlich, daß
Staatsmänner, die sich als gute Schwimmer im Strome
des Parlamentarismus fühlen (Schmerlingl, die Quellen offen
zu halten suchen, welche denselben aus den parlamentarisch
regierten Mittelstaaten und deren öffentlicher Meinung zu-
fließen. Aber je mehr die angedeuteten Elemente auf den
Gang der österreichischen Politik einwirken, um so mehr
nähern wir uns dem alten Geleise, in welchem OÖsterreich und
Preußen zum Schaden Beider länger als zehn Jahre hin-
durch festgefahren waren. Die Erfüllung unserer von Ihnen