48 Die Thronfolgefrage.
Das Land bis zur Königsau erhob sich wie Ein Mann; mit
rastloser Anstrengung wurde gerüstet. Dänemark fand sich
plötzlich statt der gehofften Überrumpelung einem schweren
und blutigen Kriege gegenüber.
Bei diesem Kampfe nun war die Rechtsfrage so klar wie
möglich. Es handelte sich hier um keine zweifelhaften und
verwickelten SucMcessionsrechte: denn noch herrschte ein Monarch
aus dem königlichen Mannsstamm, und die streitige Erb-
schaft war nicht eröffnet. Es handelte sich ohne Verhüllung
noch Vorwand um das uralte Verfassungsrecht der Herzog-
thümer, um die überlieferte Verbindung Schleswigs mit Hol-
stein, deren Rechtsbeständigkeit noch neuerlich durch den
Dänenkönig Christian VIII. 1846 beim Bundestage, und
durch Frederik VII. selbst in dem Verfassungsentwurf vom
28. Januar 1848 feierlich anerkannt worden war. Es war
die nackte Eroberungslust der Eiderdänen, welche sich im
Namen des Nationalitätsprincips über Recht und Königswort
hinwegsetzte und die Danisirung des zu zwei Dritteln deutschen
Schleswig forderte. Konnte sie es befremden, daß auf ihre
Gewaltthat jetzt auch das deutsche Nationalgefühl erwachte,
und ihr mit bewaffneter Wucht in den gierig ausgestreckten
Arm fiel?
Bereits am 18. März war der Herzog von Augusten-
burg, in sicherer Voraussicht der kommenden Dinge, nach
Berlin gereist, um den Schutz des befreundeten Königs von
Preußen anzurufen. Er fand die Stadt in der vollen Auf-
regung der eben durchgemachten Revolution, die Bevölkerung
hier wie in ganz Deutschland für die Sache Schleswig-Hol-
steins begeistert, die neuen Minister erfüllt von den einst
durch Radowitz geäußerten Gedanken, daß, wer dort kräftig