Prinz Christian von Glücksburg. 53
Hessen war weder König Frederik noch irgend ein Theil des
dänischen Volkes begeistert. Den Augustenburgern hatte man
längst vor dem Kriege jedes Erbrecht bestritten; jetzt, wo sie
die Empörung gegen den legitimen König geschürt hatten,
stimmte man in Kopenhagen eifrig der russischen Ansicht zu,
daß ein Rebell nimmermehr mit einer Krone belohnt werden
dürfe. Von diesem Argumente wurden auch, mit einer einzigen
Ausnahme, die Prinzen des Glücksburger Zweiges betroffen.
Es war also freier Boden für eine völlig neue Einrichtung,
und über diese eine rechtsgültige Entscheidung zu treffen,
kam nach den erwähnten dänischen Voraussetzungen lediglich
den Häuptern der beiden großen Stämme, des königlichen
und des Gottorper, zu, mithin dem König Frederik von
Dänemark und dem Zaren Nikolaus, als dem Chef der drei
Gottorper Linien: Rußland, Wasa und Oldenburg. Die
beiden Fürsten warfen ihr Augenmerk zuerst auf den Erb-
prinzen von Oldenburg, dessen Vater aber geringe Lust zu
der bedenklichen Ehre zeigte; gegen einen andern Prinzen
desselben Hauses erhob Kaiser Nikolaus Einspruch: so einigte
man sich schließlich über folgende Combination. Der junge
Prinz Christian von Glücksburg war der Schwiegersohn der
Prinzessin Charlotte, und mit Luise, der Schwester des
Prinzen Friedrich von Hessen, vermählt. In Folge dieser
Beziehungen hatte er, der Einzige seines Hauses, sich im
Jahre 1846 jeder Theilnahme an den Protesten gegen den
Offenen Brief enthalten, und in den folgenden Jahren bei
der Erhebung der Herzogthümer sich in treuer Befolgung
seines militärischen Diensteides dem Könige zur Verfügung
gestellt. Dadurch hatte er in Kopenhagen eine gewisse An-
erkennung, und in noch höherem Grade die Hochachtung des