54 Die Verträge von 1852.
russischen Monarchen gewonnen. Frederik und Nikolaus be-
schlossen nun, mit Übergehung des hessischen Friedrich, zur
Thronfolge zunächst die Prinzessin Luise unter der Auflage
zu berufen, daß sie dies Anrecht dann ihrem Gemahl und
dessen männlicher Nachkommenschaft übertrage. Hiefür würde
darauf die Anerkennung sämmtlicher Mächte erwirkt werden.
Für diesen letzten Zweck traf es sich günstig, daß gerade
damals, Ende Mai 1851, in Warschau eine persönliche Zu-
sammenkunft der drei Monarchen von Osterreich, Preußen
und Rußland Statt fand, zur feierlichen Bekundung und
Bethätigung der wieder hergestellten allseitigen Eintracht.
Begreiflicher Weise war ganz Europa gespannt, welche große
politische Action hier zur Berathung stände: aber, schrieb
der russische Kanzler, Graf Nesselrode, so unglaublich es
klingt, so wahr ist es, wir hatten gar keine politische Auf-
gabe; unsere einzige Beschäftigung wäre Spaziergang am
Morgen und Ballfest am Abend geblieben, hätte uns nicht
der Himmel den dänischen Minister Reedtz mit seiner neuen
Thronfolgeordnung herbeigeführt. Diese Unterbrechung des
glänzenden Stilllebens brachte übrigens den versammelten
Herrschern weder schwere Arbeit noch erhebliche Meinungs-
verschiedenheit. Wie seine hohen Verbündeten, erkannte auch
der König von Preußen die Integrität des dänischen Ge-
sammtstaats, und folglich die gleiche Succession in allen
Theilen desselben als ein europäisches Bedürfniß an; nur
betonte er, daß bei der neuen Feststellung alle von dem
deutschen Fürstenrecht geforderten Formalitäten erfüllt, und
alle etwa entgegenstehenden Rechtsbedenken geprüft und er-
ledigt werden müßten. Dagegen erhob niemand eine Ein-
wendung, und der König verhieß seinerseits, wenn in diesem