58 Die Verträge von 1852.
dem Kriege forderte. Im dänischen Ministerium kam man
für den Augenblick zu keinem Beschlusse über diese Differenzen,
da auch dort die Ansichten weit auseinander gingen, eine Gruppe
für Sponneck's Entwurf, eine andere für die Mehrheit der
Notabeln, eine dritte für Milderung des Entwurfs im Sinne
der Minorität stimmte. Was die von Osterreich begehrte
Reform der Verwaltung betraf, so waren die Minister sämmt-
lich der Ansicht, daß dieselbe erst dann eintreten könne, wenn
auch in Holstein die Autorität des Landesherrn in voller
Wirksamkeit sei, d. h. erst nachdem die Commissare und Exe-
cutionstruppen des Bundes das Land völlig geräumt hätten,
während Osterreich und Preußen gerade umgekehrt die Räu-
mung von einer befriedigenden Ordnung der Verfassung und
Verwaltung abhängig machten. Unter diesen Umständen war
es unmöglich, den deutschen Mächten positive Vorschläge über
die Verfassungsfragen zu unterbreiten; man konnte nicht anders
als sich in möglichst wohlklingenden Allgemeinheiten bewegen.
Demnach beauftragte Herr von Reedtz die dänischen Missionen
in Wien und Berlin am 26. August 1851 mit der Erklärung,
daß die definitiven Organisationsbeschlüsse erst nach dem Abzug
der Bundestruppen aus Holstein gefaßt werden könnten; sei
dieser geschehen, so würden unter Ablehnung der Flensburger
Anträge endliche Entschließungen im Sinne des Sponneck'schen
Entwurfes erfolgen; Holstein würde dann nach den rechtlich
bestehenden Gesetzen regiert, und Anderungen der Verfassung
nur auf verfassungsmäßigem Wege bewirkt werden. Man
übersandte gleichzeitig die neue Thronfolge-Ordnung und
den Antrag auf europäische Anerkennung derselben durch die
Londoner Conferenz mittelst einer zweiten Note, welche durch
eigenhändige Briefe des Königs Frederik an die Monarchen