Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

70 Die Verträge von 1852. 
schädigung des Herzogs von Augustenburg ihre Erledigung 
finde, und sich damit bestimmt ergebe, daß auch der deutsche 
Bund keine Einsprache weiter erheben könne. Es ist stets 
derselbe Gedanke, den Inhalt des Londoner Protokolls für 
alle Zeiten gegen jede Augustenburger Reclamation sicher zu 
stellen. Nicht für eine bloß persönliche Resignation des 
Herzogs Christian August, sondern für den Verzicht des Ge- 
sammthauses Augustenburg wurde die Entschädigung geboten. 
Ebensowenig ist ein Zweifel daran möglich, daß dem 
Herzoge gleich bei der ersten Eröffnung diese Meinung des 
andern Contrahenten bekannt gemacht worden ist. Als Herr 
von Bismarck am 16. September die erste Besprechung mit 
ihm hatte, wurden einige Seiten der Rechtsfrage erörtert; 
dann bemerkte der Herzog, er gebe das Vorhandensein von 
politischen Momenten zu, welche die Durchführung der An- 
sprüche seines Hauses unmöglich machten und ein ander- 
weitiges Abkommen wünschenswerth erscheinen lassen könnten, 
indessen sei es unmöglich, darüber eine sofortige Erklärung 
abzugeben, zumal eine solche nur dann den gewünschten recht- 
lichen Erfolg haben werde, wenn seine Söhne derselben bei- 
träten. Mitgetheilt also war ihm der Wunsch der Mächte 
auf eine Abkunft, welche seine Söhne ebenso wie ihn selbst 
verpflichtete. Er fügte hinzu, daß er die Ankunft der Prinzen 
binnen wenigen Tagen erwarte, und behalte er sich vor, dann 
dem Gesandten weitere Mittheilungen über seine Entschließung 
zu machen. Die Prinzen kamen, und der Herzog erklärte 
am 26. dem Herrn von Bismarck, daß er den vom Könige 
ertheilten Rath mit Dank annehme, und jedesfalls dafür an- 
gesehen sein wolle, sich auf die Unterhandlung eingelassen zu 
haben. Freilich, als dann am 1. October Bismarck ihm
	        
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