Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

74 Die Verträge von 1852. 
ruflichen Abschluß zur Beruhigung Europas zuzuführen. Da 
kam cin letzter Widerstand von unvermutheter Seite. 
Gleich nach der im Februar 1852 erfolgten Entlassung 
des Whigministeriums hatte die Königin Victoria dem neuen 
Premier, Lord Derby, das Geständniß gemacht, daß sie trotz 
der Vorgänge von 1850 schwere Bedenken gegen die beab- 
sichtigte Ubereinkunft habe, Bedenken theils des Gewissens, 
ob auf solche Art das Recht der Agnaten hintangesetzt 
werden, theils politischer Natur, ob man Deutschland, den 
besten Bundesgenossen Englands, so entschieden benachtheiligen 
dürfe. Als Lord Derby, zwar weniger eifrig in der Sache 
als Palmerston, dennoch aber entschieden, für die Nothwendig- 
keit des Abschlusses nach allen bisherigen Schritten eintrat, 
schlug ihm die Königin vor, die streitigen Rechtsfragen den 
Kronadvocaten zur Begutachtung vorzulegen. Aber auch dies 
hielt der Ministerrath für unthunlich. Sie, die Minister, 
seien unfähig, die Fragen nur zu stellen, so stark sei darüber 
die Verwirrung und Meinungsverschiedenheit in Deutschland 
selbst unter den besten juristischen Autoritäten. Habe doch 
der König von Preußen sich so bestimmt wie möglich über 
die Nothwendigkeit ausgesprochen, die Integrität der dänischen 
Monarchie zu erhalten, so daß dieser Grundsatz als allgemein 
anerkannt betrachtet werden könne. Von einer Beeinträchtigung 
Deutschlands sei völlig nicht zu reden, da ein besonderer 
Artikel des Protokolls die Rechte des deutschen Bundes 
wahren werde. Nun wohl, erklärte darauf die Königin, so 
werde ich die Unterzeichnung eines solchen Vertrages dann 
genehmigen, wenn der deutsche Bund vorher seine Zustimmung 
zu demselben gegeben hat. Als die Minister auch hier wider- 
sprachen, weil ein solcher Bundesbeschluß gar nicht oder erst
	        
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