Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

4. Capitel. 
Dänemarks Vertragsbrüche. 
Wenn die Verwirklichung der von Dänemark verhießenen 
Verfassung große, vielleicht unüberwindliche Schwierigkeiten 
hatte, so zeigte sich von Anbeginn an in Kopenhagen auch 
der entschiedene Wille, die mit den deutschen Mächten ab- 
geschlossene Vereinbarung nicht zu halten. 
Gleich nachdem im Herbste 1850 die dänischen Truppen 
das Herzogthum Schleswig wieder besetzt hatten, war dort 
ein Schreckensregiment eingerichtet worden, welches, wie wir 
sahen, Fürst Schwarzenberg selbst als unerträgliche und des- 
halb auch unpolitische Tyrannei bezeichnete, und dessen Mil- 
derung der Minister Reedtz bereitwillig in Aussicht stellte. 
Reedtz war aber so wenig im Stande, dies bei seinen Collegen 
durchzusetzen, daß am 29. November 1851 König Friedrich 
Wilhelm IV. „den Frevel der jetzigen revolutionären Re- 
gierung Dänemarks"“ in Schleswig beklagte, also über die- 
selbe das schärfste Verdammungsurtheil aussprach, welches sich 
im Sinne des Königs überhaupt formuliren ließ. Indessen 
begnügte man sich in dieser Hinsicht bei den schließlichen Ab- 
reden mit der allgemeinen Zusage, daß in Schleswig die
	        
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