88 Dänemarks Vertragsbrüche.
beiden Nationalitäten gleiche Berechtigung erhalten, daß über-
haupt alle Landestheile gleichberechtigt und keiner dem andern
untergeordnet sein sollte, und überlieferte darauf Holstein der
dänischen Verwaltung. Sofort zeigte sich, was man in
Kopenhagen unter Gleichberechtigung der deutschen und der
dänischen Landestheile verstand. Nicht die verfassungsmäßige
Freiheit und Rechtssicherheit, deren sich Dänemark erfreute,
sondern die tyrannische Willkür, unter welcher Schleswig
seufzte, brach auch über Holstein herein. Wer irgend wie
bei der Verwaltung der letzten Jahre betheiligt gewesen,
wurde bedroht, mißhandelt, verfolgt. Die von der deutschen
Regierung eingesetzten Beamten verloren zum größten Theile
Amt und Einkommen; selbst das höchste Gericht wurde durch
willkürliche Entlassung deutschgesinnter Räthe purificirt, das
seit 1848 in Umlauf gesetzte schleswig-holsteinische Papiergeld
wurde ohne Entschädigung der Inhaber für werthlos erklärt,
dagegen aber den Herzogthümern ein schwerer Antheil an den
Kosten des dänischen, gegen sie geführten Krieges aufgebürdet.
Während in Dänemark die Verfassung eine fast unbeschränkte
Preßfreiheit, ein volles Vereins= und Versammlungsrecht,
Sicherheit gegen polizeiliche Chicane ohne richterliches Ver-
fahren gewährleistete, wurde in den Herzogthümern jede
Regung einer unabhängigen Presse mit schweren Strafen
unterdrückt, Vereine und Versammlungen in solchem Umfange
verboten, daß nicht einmal zur Unterzeichnung einer Petition
an den König drei oder mehrere Personen zusammentreten
durften, und kleinliche und gehässige Gebote und Verbote
der Polizeibehörde nahmen kein Ende. Ein Schwarm von
dänischen Beamten legte sich über das Land, sie alle von
Hochmuth und Haß gegen Alles, was deutsch hieß, erfüllt;