Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

104 Osterreich und der Bundestag. 1865 
des Wiener Miteigenthümers. Als Zedlitz seinem Collegen 
von der befohlenen Verlegung der preußischen Marinestation 
nach Kiel Anzeige machte, verhieß Halbhuber zuerst seine 
Mitwirkung zu den an Ort und Stelle erforderlichen Vor- 
arbeiten, so daß Zedlitz am 3. April ohne Bedenken ein Er- 
suchen dieses Inhalts an die Landesregierung absandte, und 
nach am 10. zeichnete mit ihm Halbhuber ein entsprechendes 
Schreiben an General Herwarth und billigte in einer Con- 
ferenz mit dem preußischen Contrcadmiral Jachmann sämmt- 
liche Vorschläge desselben. Mittlerer Weile aber hatte in Berlin 
das Ministerium am 4. April dem Landtage eine Vorlage über 
Marinebedürfnisse, und darunter auch über die Kosten der 
beabsichtigten Kieler Station gemacht, bei deren Einbringung 
Roon bemerkte, daß Preußen den Besitz des Kicler Hafens 
niemals aufgeben werde. Auf die Nachricht hicvon erhob 
sich in Wien vor Allem bei den militärischen Kreisen eine 
große Aufregung; man war tief verletzt über diese eigen- 
mächtige Besitzergreifung ohne Befragung des Miteigen- 
thümers, und am 11. April ging ein telegraphischer Befehl. 
an Halbhuber, gegen die Vorarbeiten einzuschreiten, worauf 
dieser, anstatt darüber mit Zedlitz sich in's Benehmen zu 
setzen, sofort an die Landesregierung schrieb, ihr jeden Schritt 
zur Ausführung des Zedlitz'schen Erlasses untersagte und 
diese Verfügung durch die Zeitungen veröffentlichte. Zugleich 
legte Mensdorff in Berlin gegen die ganze Maaßregel förm- 
lich Verwahrung ein, als Mitbesitzer Holsteins und als 
deutsche Bundcsmacht, und erklärte, vor einem Einverständ- 
niß über den künftigen Souverän keiner Maaßregel im ein- 
seitigen Interesse Preußens zustimmen zu wollen. 
Wenn bereits Osterreichs Abstimmung für den Bundes-
	        
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