134 Preußisches Ultimatum. 1865
deten Landesherrschaft in den Herzogthümern, und stellte dem-
nach für jede Cession seiner Rechte Bedingungen und Schran-
ken nach freiem Ermessen. Osterreich dagegen verfuhr als
beinahe zufälliger Inhaber fremdes Eigenthums — etwa nach
Pfordten's Ausdruck, wie ein Gensdarm, der eine gestohlene
Sache dem Diebe abgejagt hat — und strebte, das Land so
schnell wie möglich dem rechtmäßigen Eigenthümer zu über-
geben. Wunderlich genug bei einer Macht, welche Jahre lang
die Rechtmäßigkeit aller Prätendenten bestritten hatte, und
jeden Tag bereit war, gegen Abtretung der Grafschaft Glatz
die Herzogthümer der preußischen Annexion zu überlassen.
Indessen gestalteten sich in diesen Tagen die innern Verhält-
nisse des Donaureiches so ernst, daß Mensdorff sich immer
stärker veranlaßt fand, Preußen gegenüber die Dinge nicht
auf die Spitze zu treiben, und mithin am 24. Juni einen
weitern Schritt entgegen that. In einem vertraulichen
Schreiben an Werther führte er aus, daß es für Osterreich
schwer sei, positive Gegenvorschläge zu machen, ohne die
übrigen Betheiligten hinzu zu ziehen. Was wir allein thun
können, sagte er, haben wir schon gethan; wir gestehen Preu-
ßen einen Kriegshafen und die Besetzung einer Bundesfestung
zu, letzteres unter der Bedingung, daß dann Rastadt aus-
schließlich österreichische Besatzung erhält. Weiterer Landgewinn
für Preußen außer dem Kieler Hafen wäre durch einen ent-
sprechenden Landgewinn für Österreich (Hohenzollern oder
schlesische Grenzbezirke) bedingt. Dagegen kann über die
Militärhoheit Osterreich unmöglich entscheiden: die zur Erfül-
lung der preußischen Wünsche erforderlichen Anderungen des
Bundesrechts kann nur der Bundestag beschließen. Über
andere Punkte, die Marine, den Canal, die Verkehrsverhält-