164 Esterreichische Ministerkrisis. 1865
stand verfügte, worauf dann Feldmarschall Heß am 6. im
Herrenhause erklärte, daß hienach die Armee mit den von dem
andern Hause bewilligten Summen auskommen könne. Der
Kriegsminister bestätigte, daß Se. Majestät befohlen habe,
mit den Ersparnissen bis an die Grenze des Möglichen zu
gehen, und in der That wurde gleich nachher die Armee-
reduction in Venctien allseitig durchgeführt, und auch hier
zahlreiche militärische Bauten eingestellt. Bis zum 18. Juli
wurden dann die sonstigen kleinen Differenzen zwischen den
Budgetsätzen beider Häuser ausgeglichen, und hienach der
gleichlautende Wichluß von den Abgeordneten am 21., von
den Herren am 22. gefaßt. Die hier erscheinenden Anschläge
ließen auf dem Papier ein Deficit von sieben Millionen, für
welches ein besonderes Gesetz Deckung schaffen sollte; nach
den im Jahre 1864 gebliebenen Einnahme-Ausfällen von
30 Millionen aber war man für den Schluß von 1865 auf
ein thatsächliches Deficit von 80 Millionen gefaßt, und die
dafür erforderliche Anleihe war, wie wir sahen, von dem
Reichsrathe noch nicht bewilligt worden. Diese Betrachtungen
hielten jedoch den Grafen Belcredi nicht auf, da er ja über—
haupt ohne einen Reichsrath zu regieren gedachte. Die
Session wurde mithin am 27. Juli geschlossen, und an dem-
selben Tage das neue Ministerium constituirt. Belcredi wurde
Staatsminister, Vorsitzender des Ministerraths, Verwaltungs-
und Polizeiminister; Graf Larisch übernahm die Finanzen,
Ritter von Komers die Justiz, Kriegsminister Franck die
Marine.
In dieser Lage also befand sich der Kaiserstaat, als
Mensdorff das preußische Ultimatum aus Regensburg erhielt,
ein Verfassungssturz in naher Aussicht, der Conflict mit Ungarn