1865 Graf Blome's Vorschläge in Gastein. 167
Lächeln zu Werther, daß dieselben wohl als Probe für die
demnächstige Behandlung des Erbprinzen zu betrachten seien,
und beeilte sich um so mehr, den Protest des österreichischen
Mitbesitzers gegen eine solche Verletzung seines Rechts zu
Bismarck's Kenntniß zu bringen. Dieser entgegnete umgehend,
etwas sophistisch, daß Preußen, wie zur Handhabung der
Disciplinargewalt über die preußischen Truppen und Beamten
in den Herzogthümern, so auch zur Ausübung der Straf—
gerichtsbarkeit über preußische Unterthanen daselbst der öster-
reichischen Zustimmung nicht bedürfe; und setzte dann, etwas
boshaft, hinzu, habe doch auch Mensdorff als österreichischer
Civilcommissar 1851 kein Bedenken getragen, mehrere politische
Flüchtlinge aus Osterreich in Holstein kurzer Hand verhaften
zu lassen, ohne seinem preußischen Collegen auch nur Kenntniß
davon zu geben.
So war für den Beginn von Blome's Unterhandlung
die politische Atmosphäre ebensowenig günstig wie bei ent-
setzlichem Nebel= und Regenwetter in Gastein die physische.
Er begann bei Bismarck mit dem Antrage auf die Anerken-
nung Augustenburg's, erhielt aber sogleich die Antwort, daß
darüber keine Verhandlung vor der Befriedigung der legitimen
preußischen Forderungen möglich sei. Blome klopfte an, ob
nicht der Ausweg ergriffen werden könne, daß beide Mächte
im Geheimen den Erbprinzen als Souverän bezeichneten.
Bismarck erklärte auch dies erst dann für möglich, wenn die
preußischen Februar-Bedingungen vorher gesichert seien.
Hoffentlich aber, meinte Blome, würde die Sache leichter
thunlich erscheinen, wenn der Prinz dem Könige eine Ent-
schuldigung ausspräche, was Bismarck dann nicht geradezu
in Abrede stellte, immer aber betonte, daß bloße Worte jetzt