Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Graf Blome's Vorschläge in Gastein. 167 
Lächeln zu Werther, daß dieselben wohl als Probe für die 
demnächstige Behandlung des Erbprinzen zu betrachten seien, 
und beeilte sich um so mehr, den Protest des österreichischen 
Mitbesitzers gegen eine solche Verletzung seines Rechts zu 
Bismarck's Kenntniß zu bringen. Dieser entgegnete umgehend, 
etwas sophistisch, daß Preußen, wie zur Handhabung der 
Disciplinargewalt über die preußischen Truppen und Beamten 
in den Herzogthümern, so auch zur Ausübung der Straf— 
gerichtsbarkeit über preußische Unterthanen daselbst der öster- 
reichischen Zustimmung nicht bedürfe; und setzte dann, etwas 
boshaft, hinzu, habe doch auch Mensdorff als österreichischer 
Civilcommissar 1851 kein Bedenken getragen, mehrere politische 
Flüchtlinge aus Osterreich in Holstein kurzer Hand verhaften 
zu lassen, ohne seinem preußischen Collegen auch nur Kenntniß 
davon zu geben. 
So war für den Beginn von Blome's Unterhandlung 
die politische Atmosphäre ebensowenig günstig wie bei ent- 
setzlichem Nebel= und Regenwetter in Gastein die physische. 
Er begann bei Bismarck mit dem Antrage auf die Anerken- 
nung Augustenburg's, erhielt aber sogleich die Antwort, daß 
darüber keine Verhandlung vor der Befriedigung der legitimen 
preußischen Forderungen möglich sei. Blome klopfte an, ob 
nicht der Ausweg ergriffen werden könne, daß beide Mächte 
im Geheimen den Erbprinzen als Souverän bezeichneten. 
Bismarck erklärte auch dies erst dann für möglich, wenn die 
preußischen Februar-Bedingungen vorher gesichert seien. 
Hoffentlich aber, meinte Blome, würde die Sache leichter 
thunlich erscheinen, wenn der Prinz dem Könige eine Ent- 
schuldigung ausspräche, was Bismarck dann nicht geradezu 
in Abrede stellte, immer aber betonte, daß bloße Worte jetzt
	        
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