Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1865 Vorschlag einer Theilung der Verwaltung Schleswig-Holsteins. 171 
Schwenkung der Wiener Politik, die vierte in der schleswig- 
holsteinischen Sache, zu verkennen. Nachdem man am 6. April 
an dem Bundesbeschlusse für baldigste Einsetzung Augusten- 
burg's Theil genommen, und seitdem in den Herzogthümern 
alle Mittel für diesen Zweck in Bewegung gesetzt hatte, war 
ein neuer Vertrag mit Preußen über Realtheilung oder ver- 
besserte Fortführung des Condominiums ein Sprung von 
Schwarz auf Weiß, eine Abwendung vom Bundestag, eine 
Beleidigung der Mittelstaaten. Und vollends, was würde 
die Welt zu einer Theilung der Herzogthümer sagen, der „up 
ewig ungedeelten“ Lande, deren Untrennbarkeit man vor und 
während und nach dem Kriege so hundertfach verkündet hatte. 
So lebhaft der Kaiser ein friedliches Übereinkommen mit 
Preußen wünschte, erlangte Mensdorff doch, daß der Monarch 
sich zu einer Fahrt nach Wien entschloß, um die wichtige 
Frage einer nochmaligen Berathung durch das gesammte 
Ministerium zu unterziehen. Das Eine bedang sich Blome 
dabei aus, daß vor den Räthen der Staatskanzlei, Biege- 
leben und Genossen, das Geheimniß gewahrt bleibe. Mens- 
dorff selbst schwankte zwischen entgegengesetzten Bedenken. 
Am 4. August sagte er dem Baron Werther, er hoffe, an 
dem von Blome angeknüpften Faden der Verständigung fest- 
halten zu können; am folgenden Tage sprach er in großer 
Aufregung zu dem russischen Gesandten über den hoffnungs- 
losen Stand der Unterhandlung, und erwähnte, daß Preußen 
auf Italien einwirke zur Theilnahme am Kriege, wenn ein 
solcher ausbräche. Dann trat unter dem Vorsitze des Kaisers 
der Ministerrath zusammen, und Blome entwickelte seinen 
Antrag, indem er zugleich mit großer Wärme die Überzeugung 
aussprach, daß Bismarck mit voller Aufrichtigkeit die Ver-
	        
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