1864 Vorschlag der Verlegung der italienischen Residenz. 11
mußten die Italiener erklären, daß in den Vorschlägen eine
Verletzung des Grundgesetzes der Nichteinmischung, und folg-
lich der Rechte der italienischen Nation, vorliege. Dann er-
wägt, sagte Drouyn de Lhuys, eine anderweitige Bürgschaft;
denn ohne eine solche werden unsere Truppen nimmermehr
abziehen.
In dieser Klemme wandte sich Pepoli noch einmal per-
sönlich an den Kaiser, und aus diesem Gespräche entsprang
der Vorschlag, die italienische Regierung möge ihre Residenz
aus Turin nach einer andern italienischen Stadt verlegen.
Die Katholiken, meinte Napoleon, würden daraus ersehen,
daß Italien die Hoffnung auf den Besitz Roms aufgegeben
habe, und Pepoli seinerseits glaubte, bei dem offenen Bruche
zwischen den Piemontesen und dem Ministerium auf Min-
ghetti's Zustimmung rechnen zu dürfen. Er reiste dann selbst
nach Turin, um zunächst bei den Ministern eine günstige
Entscheidung zu erwirken. Hier ging es denn, wie so häufig
in menschlichen Dingen: Minghetti hatte den Gedanken lange
Zeit in seinem Sinne gepflegt, jetzt aber, als er zur That
werden sollte, erwachten alle Bedenken, mit doppeltem Ge-
wicht durch den Umstand, daß er als Forderung einer frem-
den Macht an ihn gelangte. Sein College Menabrea war
gerade in Vichy, wohin kürzlich auch Kaiser Napoleon ge-
kommen war; hier wurde noch einmal eine Einwirkung auf
den französischen Monarchen versucht. Napoleon war im
Grunde des Herzens fortdauernd günstig gestimmt. Der
Commandirende in Rom, General Montebello, hatte wieder
über eine Menge von lästigen Zänkereien mit den päßpstlichen
Behörden berichten müssen, von lauter kleinen, darum aber
nicht minder verdrießlichen Anwendungen des großen Grund-