12 Der italienische Septembervertrag. 1861
satzes Non possumus; mit jedem Tage wurde dem Keiser
sein römisches Protectorat beschwerlicher, das ihm von den
Gläubigen ohne Dank als gemessene Pflicht auferlegt wurde,
das ihn aber in den Augen der übrigen Welt beinahe als
lächerliche Figur erscheinen ließ. Immer aber stand andrer-
seits die Forderung fest, daß der französische Klerus nicht
zu einer oppositionellen Abstimmung bei den nächsten Wahlen
veranlaßt werden dürfe, und deshalb sollte gerade Drouyn
de Lhuys den Vertrag unterzeichnen, und dessen ultramontane
Gesinnung dem Klerus für die Harmlosigkeit des Vertrags ein-
stehen. So empfing Napoleon den General Menabrea äußerst
freundlich. Glaubt mir, sagte er, die Besetzung Roms ist
mir ebenso lästig, wie euch; aber hätte nur Cavour nicht
die Thorheit des Beschlusses vom 27. März 1861 begangen;
dieser zwingt euch ja, sobald meine Truppen aus dem einen
Thore ausmarschiren, die eurigen durch das andere einrücken
zu lassen. Als Menabrea meinte, dieses Hinderniß werde
nicht unübersteiglich sein, wies ihn Napoleon an, nach Paris
zu gehen, und sein Heil bei Drouyn de Lhuys zu versuchen;
was er hier ausrichte, werde auch ihm, dem Kaiser, genchm
sein. Menabrea that so, aber Drouyn de Lhuys blieb un-
erschütterlich bei seinem Satze: kein Vertrag ohne ein ma-
terielles Pfand, mithin ohne Verlegung der Residenz. Der
italienische Minister mußte sich entschließen, mit diesem nega-
tiven Ergebniß nach Turin zurückzukehren, und empfing dort
von seinen Collegen den wenig erfreulichen Auftrag, den
König von der Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen.
Victor Emanuel war schwer betroffen. Vor drei Jahren
hatte er seine italienische Krone mit der Abtretung seines
Stammlandes bcezahlt; jetzt wurde ihm die Erniedrigung