Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

12 Der italienische Septembervertrag. 1861 
satzes Non possumus; mit jedem Tage wurde dem Keiser 
sein römisches Protectorat beschwerlicher, das ihm von den 
Gläubigen ohne Dank als gemessene Pflicht auferlegt wurde, 
das ihn aber in den Augen der übrigen Welt beinahe als 
lächerliche Figur erscheinen ließ. Immer aber stand andrer- 
seits die Forderung fest, daß der französische Klerus nicht 
zu einer oppositionellen Abstimmung bei den nächsten Wahlen 
veranlaßt werden dürfe, und deshalb sollte gerade Drouyn 
de Lhuys den Vertrag unterzeichnen, und dessen ultramontane 
Gesinnung dem Klerus für die Harmlosigkeit des Vertrags ein- 
stehen. So empfing Napoleon den General Menabrea äußerst 
freundlich. Glaubt mir, sagte er, die Besetzung Roms ist 
mir ebenso lästig, wie euch; aber hätte nur Cavour nicht 
die Thorheit des Beschlusses vom 27. März 1861 begangen; 
dieser zwingt euch ja, sobald meine Truppen aus dem einen 
Thore ausmarschiren, die eurigen durch das andere einrücken 
zu lassen. Als Menabrea meinte, dieses Hinderniß werde 
nicht unübersteiglich sein, wies ihn Napoleon an, nach Paris 
zu gehen, und sein Heil bei Drouyn de Lhuys zu versuchen; 
was er hier ausrichte, werde auch ihm, dem Kaiser, genchm 
sein. Menabrea that so, aber Drouyn de Lhuys blieb un- 
erschütterlich bei seinem Satze: kein Vertrag ohne ein ma- 
terielles Pfand, mithin ohne Verlegung der Residenz. Der 
italienische Minister mußte sich entschließen, mit diesem nega- 
tiven Ergebniß nach Turin zurückzukehren, und empfing dort 
von seinen Collegen den wenig erfreulichen Auftrag, den 
König von der Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen. 
Victor Emanuel war schwer betroffen. Vor drei Jahren 
hatte er seine italienische Krone mit der Abtretung seines 
Stammlandes bcezahlt; jetzt wurde ihm die Erniedrigung
	        
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