Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

198 Ungestaltung des schleswig-holsteinischen Gemeinbesitzes. 1865 
theilungen der Großmächte zu erwarten, und einstweilen 
Ferien bis Ende October zu machen. Dies Alles wurde 
von der hohen Versammlung am 31. August genehmigt. 
Friedfertiger konnte man sich nicht verhalten. Um so mehr 
aber wuchs damit die Erbitterung der Einzelnen. Roggenbach 
nahm gleich nachher seine Entlassung, angeblich aus Gründen 
der innern badischen Verhältnisse; immer hatte er auch die 
Niederlage seiner bisher betriebenen schleswigsholsteinischen 
Politik vor Augen, sah die verhaßte preußische Annexion 
herannahen und mochte doch nicht einer offenen Bekämpfung 
Preußens sich anschließen. Pfordten freute sich, daß der 
Gasteiner Vertrag die Absicht der Mächte, eine deutsche Flotte 
zu gründen, ausspreche; freilich, setzte er hinzu, die Lage 
Augustenburg's ist sehr verschlimmert; indessen, ich habe das 
Meinige gethan. Auch er sah in dem Vertrage einen preußi- 
schen Triumph, schien gegen Osterreich eine gewisse Schaden- 
freude zu empfinden, und sprach von den Herzogthümern nur 
noch mit Überdruß. Am lebhaftesten aber kochte der Un- 
wille in dem Herzen Beust's. Jetzt brachte denn seine 
officiöse Leipziger Zeitung eine Reihe von Artikeln, worin 
die Unrechtlichkeit und Verderblichkeit der Gasteiner Über- 
einkunft erörtert wurde. Auch er erkannte den engen Zu- 
sammenhang der schleswig-holsteinischen und der deutschen 
Frage: diese Zerreißung Schleswig-Holsteins sei das Vor- 
zeichen der Zerreißung Deutschlands durch die Mainlinie; 
das einzige Rettungsmittel in dieser Gefahr sei ein festes 
Bündniß der deutschen Staaten gegenüber den beiden Groß- 
mächten. Bei einem Gespräche mit dem österreichischen Ge- 
schäftsträger wies er dessen beschwichtigende Außerungen mit 
Entrüstung zurück. Lange genug, sagte er, haben wir uns
	        
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