Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Victor Emanuel genehmigt die Verlegung. 13 
seiner geliebten Geburtsstadt für die Eröffnung eines sehr 
ungewissen Weges nach Rom zugemuthet. Er brauste heftig 
auf, forderte Bedenkzeit, zürnte grimmig über seine Minister. 
Aber mit seinem geraden und klaren Verstande erkannte er 
sehr bald, daß der Rücktritt hier unmöglich geworden war. 
Was würde Italien sagen, wenn er den Abzug der Fran— 
zosen verhindert hätte, damit das verhaßte Turin Residenz 
bliebe? Nach wenigen Tagen hatte er sich gefaßt, und gab 
den Ministern Vollmacht, auf dem betretenen Wege weiter 
zu gehen. 
Immer aber hatte Nigra noch mehr als eine schwere 
Stunde gegenüber der Abneigung des französischen Ministers 
durchzumachen. Zwar genehmigte Drouyn de Lhuys ohne 
Schwierigkeit die italienische Forderung, daß die Verlegung 
der Residenz nicht in dem Vertrage selbst erwähnt, sondern 
durch ein geheimes Protokoll vereinbart werden sollte: in 
diesem aber mußte ausdrücklich bemerkt werden, daß der Ver- 
trag erst dann bindende Kraft erhalten würde, nachdem der 
König den Inhalt des Protokolls verwirklicht und die Ver- 
legung der Residenz verfügt hätte. Bei weitern Gesprächen 
wies Drouyn de Lhuys darauf hin, der Vertrag sehe den 
Fall nicht vor, daß ohne einen Angriff von Außen her eine 
innere Revolution die päpstliche Herrschaft stürze; er be- 
merkte, daß eine Anstandspflicht gegen den Papst die Mög- 
lichkeit eines solchen Falles im Vertrage zu erwähnen, ver- 
biete, Frankreich aber sich für das Eintreten desselben voll- 
kommen freie Hand vorbehalte. Nigra erhob dagegen keinen 
Widerspruch, sondern begnügte sich, zu erwidern, daß Italien 
natürlich denselben Vorbehalt mache. Drouyn kam dann 
wieder auf die Weigerung der Italiener zurück, den Beschluß
	        
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