Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

204 Bismarck in Biarritz. 1865 
Vertrage gar nicht um das Definitivum, sondern um eine neue 
Form des Provisoriums, nicht um Theilung der Souveränität, 
sondern um Verbesserung der Verwaltung; Preußen habe 
mit dem Wiener Cabinet vor Beseitigung der von Halbhuber 
beschützten Mißbräuche über die Zukunft der Herzogthümer 
nicht weiter verhandeln können; der Vertrag habe eben die 
Abstellung jener Mißbräuche zum Zweck; somit könne und 
werde die Verhandlung über das definitive Schicksal jetzt erst 
wieder beginnen. Der Minister freute sich, dies zu ver- 
nehmen, gestand aber, es habe seine Regierung befremdet, 
von einer Verhandlung zwischen Preußen und Osterreich zu 
hören, ohne von Preußen eine Mittheilung darüber zu er- 
halten. Ubrigens redete er in schmeichlerischeren Tönen als 
jemals früher, und versicherte Frankreichs wohlwollende Neu- 
tralität bei der preußischen Annexion der Herzogthümer, wenn 
nur Preußen den Dänen in Nordschleswig einige billige Rück- 
sicht schenken wolle. Dann aber sondirte er noch etwas weiter. 
Bei größerer Ausdehnung des Kriegs und der Kriegszwecke 
könne natürlich Frankreich nicht ohne volle Gegenleistung auf 
die Freiheit seiner Action verzichten. Es sei auch bekannt, 
daß der Kaiser mehr zu Preußen als zu Osterreich neige. 
Denn Osterreich könne dem französischen Interesse ja nichts 
bieten; mit Preußen dagegen sei in dieser Bezichung eine 
Verständigung sehr wohl denkbar. Es gebe Nachbarländer, 
welche den Gegenstand von Combinationen bilden könnten, 
ohne irgend eine Beeinträchtigung der beiden Contrahenten. 
Goltz entgegnete: kein preußischer König kann preußisches 
Land wegschenken; andere Combinationen sind denkbar, aber 
vor dem geeigneten Zeitpunkte nicht auszusprechen. Das ist 
sehr wahr, sehloß der Minister das Gespräch.
	        
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