Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

228 Leidliches Einvernehmen. 1865 
jedem ÜUbelstand schaffen, feste Faust bei jeder Widerspenstig- 
keit zeigen. Ist erst Gehorsam im Gemüthe, wird auch nicht 
fern die Liebe sein. Dann wird man auch anfangen dürfen, 
ganz regelrecht nach der Schablone zu verwalten. Bis dahin 
aber muß ich die Arme frei haben, und vor Allem bitte ich 
für einen fröhlichen Beginn um eine tüchtige Summe Geldes, 
damit ich dem Volke den fruchtbaren Segen der preußischen 
Herrschaft augenfällig machen kann.“ Bismarck hatte ihm 
von Herzen zugestimmt. Nichts desto weniger blieb dem 
General, so geistreich und hochgestellt er war, vielfaches Lehr- 
geld in der Schule des preußischen Verwaltungsdienstes nicht 
erspart. 
Als er in Schleswig ankam, betraf sein erstes Gespräch 
mit Zedlitz die Einrichtung und Besetzung der Verwaltungs- 
ämter. Nach den Erfahrungen, welche Zedlitz mit einem fast 
selbständigen Regierungscollegium gemacht, wurde sogleich be- 
schlossen, daß er die Civilverwaltung allein führen würde, 
unterstützt durch eine ausreichende Anzahl von Räthen in 
verschiedenen Bureaux, als technischen und ausführenden Ge- 
hülfen. Die Bezirks= und Gemeindebehörden sollten einst- 
weilen die bisherige, wenn gleich vielfach fragwürdige, Orga- 
nisation und Competenz behalten. Es blieb die große Schwierig- 
keit, die Personenfrage. Zedlitz erläuterte dem General, die 
Entlassung der bisherigen, augustenburgisch gesinnten Beamten 
und Fernhaltung aller ihrer Parteigenossen bei der neuen 
Besetzung sei selbstverständlich. Aber auch die sogenannte 
Nationalpartei sei nicht zu gebrauchen. Ebenso wie die 
Augustenburger, stäken sie tief in demokratischer Wühlerci, 
und vor Allem, kaum Einer von ihnen besäße die für den 
Beamten erforderliche juristische und finanzielle Bildung. Es
	        
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