Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Abschluß des Vertrags. 17 
darin sei die Aufkündigung des mächtigen französischen Schutzes 
für das bedrängte Schifflein Petri. Der heilige Stuhl sei 
Preis gegeben, entweder den verbrecherischen Banden Mazzini's, 
oder, was noch verruchter wäre, dem zugleich räuberischen 
und heuchlerischen subalpinen Königreich. 
Die liberale Welt stimmte dieses Mal in ihrer Auffassung 
mit der klerikalen von Herzen überein. Aller Orten erklärte 
man für den einzig wesentlichen Artikel des Vertrags den 
Abzug der Franzosen aus Italien; nach dessen Vollziehung 
werde das Ubrige sich ganz von selbst machen. Die Italiener 
thaten Alles, diese Meinung zu bekräftigen. Im Auftrage 
seiner Regierung schrieb Nigra einen für die Offentlichkeit 
bestimmten Bericht über seine Unterhandlung, worin er nach- 
drücklich betonte, daß der Vertrag nicht mehr noch weniger 
bedeute, als was er sage, nämlich Italiens Verzicht auf die 
gewaltsamen Mittel zur Gewinnung Roms, und noch positiver 
erklärte Pepoli in einer zu Mailand gehaltenen Rede, daß 
die nationalen Aspirationen bezüglich Roms und der Par- 
lamentsschluß vom 27. März 1861 durch den Vertrag weder 
berührt noch verläugnet würden. So toste denn nach der 
Bekanntmachung des Vertrags ein unermeßlicher Inbel durch 
ganz Italien, welcher durch die Kunde von der beabsichtigten 
Verlegung der Residenz in den neuen Provinzen noch weiter 
gesteigert wurde. Nur in Piemont, wie sich versteht, erweckte 
dieser letzte Punkt eine starke Erbitterung, besonders, als man 
erfuhr, daß die Verlegung auf eine ausdrückliche Forderung 
Frankreichs beschlossen worden war. Die guten Bürger 
Turins jammerten über ihren pecuniären Schaden; der stolze 
piemontesische Adel ballte die Faust gegen die neuen Pro- 
vinzen, und der in diesen Kreisen sehr einflußreiche Klerus 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. IV. 2
	        
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