1864 Abschluß des Vertrags. 17
darin sei die Aufkündigung des mächtigen französischen Schutzes
für das bedrängte Schifflein Petri. Der heilige Stuhl sei
Preis gegeben, entweder den verbrecherischen Banden Mazzini's,
oder, was noch verruchter wäre, dem zugleich räuberischen
und heuchlerischen subalpinen Königreich.
Die liberale Welt stimmte dieses Mal in ihrer Auffassung
mit der klerikalen von Herzen überein. Aller Orten erklärte
man für den einzig wesentlichen Artikel des Vertrags den
Abzug der Franzosen aus Italien; nach dessen Vollziehung
werde das Ubrige sich ganz von selbst machen. Die Italiener
thaten Alles, diese Meinung zu bekräftigen. Im Auftrage
seiner Regierung schrieb Nigra einen für die Offentlichkeit
bestimmten Bericht über seine Unterhandlung, worin er nach-
drücklich betonte, daß der Vertrag nicht mehr noch weniger
bedeute, als was er sage, nämlich Italiens Verzicht auf die
gewaltsamen Mittel zur Gewinnung Roms, und noch positiver
erklärte Pepoli in einer zu Mailand gehaltenen Rede, daß
die nationalen Aspirationen bezüglich Roms und der Par-
lamentsschluß vom 27. März 1861 durch den Vertrag weder
berührt noch verläugnet würden. So toste denn nach der
Bekanntmachung des Vertrags ein unermeßlicher Inbel durch
ganz Italien, welcher durch die Kunde von der beabsichtigten
Verlegung der Residenz in den neuen Provinzen noch weiter
gesteigert wurde. Nur in Piemont, wie sich versteht, erweckte
dieser letzte Punkt eine starke Erbitterung, besonders, als man
erfuhr, daß die Verlegung auf eine ausdrückliche Forderung
Frankreichs beschlossen worden war. Die guten Bürger
Turins jammerten über ihren pecuniären Schaden; der stolze
piemontesische Adel ballte die Faust gegen die neuen Pro-
vinzen, und der in diesen Kreisen sehr einflußreiche Klerus
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. IV. 2