Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

254 Das Ende der österreichischen Allianz. 1865 
Gablenz wahrnahmen. Der kritische Punkt war, wie nicht 
erst der Bemerkung bedarf, seine Stellung zu der Augusten- 
burger Partei. Zwar vermied Gablenz wie bisher auf das 
Sorgfältigste jede nachweisbare Ermuthigung derselben in 
Halbhuber's Weise. Aber er ließ sie gewähren, und sehr 
bald begannen die Vereine sich wieder lebhafter zu rühren 
und die Propaganda auch in Schleswig zu erneuern, während 
die gelesensten holsteiner Zeitungen mit steigender Heftigkeit 
die preußische Politik angriffen, Osterreich feierten, den Ga- 
steiner Vertrag als rechtswidrige Vergewaltigung und deshalb 
als null und nichtig darstellten. Den Erbprinzen erwähnten 
sie täglich als „Se. Hoheit der Herzog“; da Gablenz's Erlaß 
nur die Bezeichnungen „Friedrich VIII.“ und „Herzog von 
Holstein“ verboten hätte, sei jene Titulatur erlaubt. Darauf 
verfügte Manteuffel die Schließung der in Schleswig noch 
bestehenden Vereine, und verbot den Vertrieb jener Zeitungen 
im Herzogthum bei schwerer Strafe. Früher hatte ihm ein- 
mal Gablenz erklärt, was Manteuffel in Schleswig gegen 
dic holsteiner Zeitungen vorkehre, sei ihm völlig gleichgültig; 
als aber die Erlasse erschienen waren, versagte er sich in einer 
Ansprache an die Beamten zu Wilster nicht die Bemerkung: 
bei meinem Abgange soll niemand sagen, ich habe rechtlos 
regiert; ich will hier im Lande nicht als türkischer Pascha 
regieren. Manteuffel ließ sich das nicht anfechten; am 6. De- 
cember 1865 schrieb er an Bismarck, es sei richtig, die Verhält- 
nisse in Holstein nähmen den Charakter der Zeit vor Gastein 
an, doch sei nicht viel davon zu befahren, da nach diesem Ver- 
trage Osterreich unmöglich in solcher Haltung beharren könne. 
Indessen mußte er sich bald von der Falschheit dieser An- 
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nahme überzeugen. Gablenz's Schroffheit und die Zahl der
	        
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