Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

258 Das Ende der österreichischen Allianz. 1865 
scheidende Klarheit zu dringen; die Sache sei ganz danach 
angethan, um in Wien die Alternative zu stellen, ob Oster- 
reich mit Preußen oder mit Augustenburg brechen wolle. 
Ich glaube nicht, setzte er hinzu, daß Österreich dann den 
Bruch mit Preußen wählen wird. Bismarck beauftragte 
hienach Herrn von Werther am 29. December, in ernster 
und entschiedener Weise dem Grafen Mensdorff vorzustellen, 
wie sehr die Zulassung und Straflosigkeit solcher Demonstra- 
tionen mit der Gastein-Salzburger Übereinkunft in Widerspruch 
stehe; die Verwaltung in den Herzogthümern sei getheilt, 
die Souveränität aber gemeinsam geblieben; jede der beiden 
Mächte sei für die andere die Depositarin der dieser zu- 
stehenden Rechte auch in dem ihr überwiesenen Herzogthum 
geworden; demnach sei Preußen berechtigt, zu verlangen, daß 
Osterreich in Holstein das in Gastein und Salzburg gegen- 
seitig bewiesene Vertrauen rechtfertige, und den Erbprinzen 
nach zwei vergeblichen Warnungen jetzt durch die That fühlen 
lasse, daß es wie wir an dem gemeinsamen Rechte festhalte. 
Ehe diese Darlegung in Wien anlangte, empfing Bis- 
marck bereits die Antwort auf den Inhalt derselben. Am 
31. December 1865 traf Hofmann auf der Rückreise von Wien 
in Berlin ein, und ließ sich durch den österreichischen Geschäfts- 
träger Grafen Chotek (Karolyi war abwesend in Wien), dem 
preußischen Minister vorstellen. Seine Außerungen stimmten 
überall mit seinen und Gablenz's neulichen Reden gegen 
Manteuffel überein. Die Gesetze von 1854 hätten keine 
Geltung mehr, der Erbprinz führe rechtmäßig den Titel 
Herzog, wie jeder andere Prinz seines Hauses; wenn Preußen 
über die Augustenburger Zeitungen klage, dürfe Österreich 
sich über die annexionistischen Blätter in Schleswig beschweren.
	        
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