1866 Italien zeichnet den Bundesvertrag. 311
Fall verheißen, daß es von Österreich angegriffen oder im
Kriege von Preußen bundesbrüchig verlassen würde. So
entschloß der Minister sich endlich, und erwirkte die könig-
liche Vollmacht zur Unterzeichnung des preußischen Vertrags.
Mittlerer Weile hatten Barral und Govone ein auf Wälsch-
Tirol gerichtetes Begehren nach Bismarck's Einspruch fallen
lassen; eine früher von Bismarck gestellte Forderung, daß im
Kriegsfall Italien auch den deutschen Bundesgenossen Oster-
reichs den Krieg erklären sollte, war von preußischer Scite
selbst gestrichen worden, da König Wilhelm nicht bloß
das ganze Bundesgebiet ungeschmälert erhalten, sondern das
außerösterreichische Deutschland vor jeder Berührung durch
fremde Truppen behütet wissen wollte. Noch in der letzten
Stunde zeigte sich eine unscheinbare, aber in La Marmora's
Sinne wichtige Differenz. Als am 8. April die Urkunde
gezeichnet werden sollte, fand Barral, daß die Übereinkunft
in der Einleitung als Freundschafts= und Allianzvertrag be-
zeichnet war. Er erhob sogleich Einspruch. Es müßten statt
dessen die Worte: „Offensiv= und Defensiv-Allianz“ gesetzt
werden; auf einen solchen Vertrag, und auf keinen andern
laute seine Vollmacht. Wir wissen, was La Marmora sich
dabei dachte, Bismarck aber erwog, daß zuletzt nicht die Be-
nennung, sondern der Inhalt einer Urkunde ihre rechtliche
Bedeutung bestimmte, und genehmigte demnach die Anderung,
worauf dann die Unterzeichnung und eine Woche später der
Austausch der Ratificationen vor sich ging.
Die Urkunde hatte folgenden Wortlaut:
Ihre Majestäten der König von Preußen und der König
von Italien, beseelt von dem Wunsche, die Garantien des
allgemeinen Friedens zu befestigen, und in Rücksicht auf die