Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Italien zeichnet den Bundesvertrag. 311 
Fall verheißen, daß es von Österreich angegriffen oder im 
Kriege von Preußen bundesbrüchig verlassen würde. So 
entschloß der Minister sich endlich, und erwirkte die könig- 
liche Vollmacht zur Unterzeichnung des preußischen Vertrags. 
Mittlerer Weile hatten Barral und Govone ein auf Wälsch- 
Tirol gerichtetes Begehren nach Bismarck's Einspruch fallen 
lassen; eine früher von Bismarck gestellte Forderung, daß im 
Kriegsfall Italien auch den deutschen Bundesgenossen Oster- 
reichs den Krieg erklären sollte, war von preußischer Scite 
selbst gestrichen worden, da König Wilhelm nicht bloß 
das ganze Bundesgebiet ungeschmälert erhalten, sondern das 
außerösterreichische Deutschland vor jeder Berührung durch 
fremde Truppen behütet wissen wollte. Noch in der letzten 
Stunde zeigte sich eine unscheinbare, aber in La Marmora's 
Sinne wichtige Differenz. Als am 8. April die Urkunde 
gezeichnet werden sollte, fand Barral, daß die Übereinkunft 
in der Einleitung als Freundschafts= und Allianzvertrag be- 
zeichnet war. Er erhob sogleich Einspruch. Es müßten statt 
dessen die Worte: „Offensiv= und Defensiv-Allianz“ gesetzt 
werden; auf einen solchen Vertrag, und auf keinen andern 
laute seine Vollmacht. Wir wissen, was La Marmora sich 
dabei dachte, Bismarck aber erwog, daß zuletzt nicht die Be- 
nennung, sondern der Inhalt einer Urkunde ihre rechtliche 
Bedeutung bestimmte, und genehmigte demnach die Anderung, 
worauf dann die Unterzeichnung und eine Woche später der 
Austausch der Ratificationen vor sich ging. 
Die Urkunde hatte folgenden Wortlaut: 
Ihre Majestäten der König von Preußen und der König 
von Italien, beseelt von dem Wunsche, die Garantien des 
allgemeinen Friedens zu befestigen, und in Rücksicht auf die
	        
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