1866 Text des Bündnisses. 313
Unterzeichnung, wenn in diesen drei Monaten der in Artikel 2
vorgesehene Fall nicht eingetreten ist, nämlich, daß Preußen
nicht den Krieg an Osterreich erklärt hat.
Artikel 6. Wenn die österreichische Flotte, deren Rüstung
jetzt sich vollzieht, vor der Kriegserklärung das Adriatische Meer
verläßt, wird Se. italienische Majestät eine hinlängliche Zahl
von Schiffen in die Ostsee senden, die dort Station nehmen
wird, um zur Vereinigung mit der preußischen Flotte beim
Ausbruch der Feindseligkeiten bereit zu sein.
Folgen die Unterschriften, sowie ein Protokoll, worin
beide Mächte sich die Geheimhaltung des Inhalts und der
Existenz dieses Vertrags zusagen.
So hatte Bismarck's Ausdauer das Ziel erreicht. Für
den Fall, daß Preußen zum Kriege schritte, war ihm Italiens
Waffenhülfe, ohne welche Moltke den Kampf gegen Osterreich
und die Mittelstaaten für bedenklich erklärte, gesichert, und
damit auch dem Protector Italiens, dem Kaiser Napoleon,
eine offene Feindseligkeit gegen Preußen beinahe unmöglich
gemacht. Für Italien aber erwuchsen für jetzt aus dem Ver-
trage nur Pflichten und keine Rechte. So lange Preußen
nicht aus eigenem Entschlusse den Krieg erklärte, hatte es
freie Hand, mochte im Süden der Alpen vorgehen, was da
wollte. Nur nach langem Sträuben hatte sich Italien zu
einem so einseitigen Abkommen entschlossen, und es dann
auch nur auf kurz beschränkte Frist auf sich genommen.
Es hatte sich überzeugen müssen, daß König Wilhelm nie-
mals die Entscheidung über den Beginn eines Kriegs, der
für Preußen die Existenzfrage stellte, aus der Hand geben
würde.