Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1866 Verhandlung mit Bayern. 317 
Oberbefehls über den deutschen Süden zu überwinden, und 
nahm also keinen Anstand, die begonnene Anknüpfung weiter 
zu verfolgen. Jene Circulardepesche vom 24. März über 
die österreichischen Rüstungen schloß er mit dem Satze, daß 
eine Reform der Bundesverfassung für Preußen und Deutsch- 
land gleich dringend sei; wenn Preußen nicht der Unter- 
stützung Deutschlands vertrauen könne, sei seine Lage gefähr- 
deter als die irgend eines andern Staats; sei aber Preußens 
Kraft einmal gebrochen, so werde Deutschland schwerlich dem 
Schicksal Polens entgehen. Der nach München bestimmten 
Ausfertigung des Rundschreibens legte er dann eine aus- 
führliche Depesche über die Parlamentsfrage bei, worin er 
Pfordten's Vorbehalte und Einwendungen besprach. Eine 
vorgängige Verhandlung mit Osterreich erklärte er bei dessen 
offener Feindseligkeit für hoffnungslos. Eine freie Vor- 
berathung zwischen den Regierungen über die dem Parlamente 
zu machenden Vorlagen würde nach jahrelanger Schreiberei, 
ganz wie die Dresdener Conferenzen von 1851, nichts als 
eine Masse sogenanntes schätzbares Materials liefern; man 
müsse also den Regierungen einen Präclusivtermin setzen, 
indem man auf einen bestimmten Tag das Parlament ein- 
berufe, und sie dadurch zwänge, bis zu demselben sich über 
die Vorlagen zu einigen. Gegen das System der Kammer= 
Delegationen bemerkte Bismarck, eine solche Versammlung 
würde der Nation gegenüber nicht die erforderliche Autorität 
haben. Denn sicher sei es nicht die allgemeine Meinung, daß 
die Sonderlandtage — er nehme auch den preußischen nicht 
aus — die gesammte staatsmännische Befähigung der deutschen 
Nation in sich schlössen. Directe Wahlen aber und allgemeines 
Stimmrecht, fuhr die Depesche fort, halte ich für größere
	        
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