28 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864
Bundesverträge lebten und webten wie die Fische im Wasser
oder die Mäuse im Kornspeicher, und deren politische Weis-
heit sich in der Forderung zusammenfaßte, nach Bundesgesetz
die Gleichberechtigung aller deutschen Souveräne, und damit
die Unterwerfung Preußens unter die Frankfurter Majorität
in Kraft zu erhalten. Allerdings waren die Wege auch zu
diesem Ziele durch Rechberg's frühere Thaten gründlich ver-
fahren, durch seine vernichtende Kritik des alten Bundesrechts
auf dem Frankfurter Fürstentage und durch sein verachtendes
Hinwegschieben des Bundestags bei dem Beginne des dänischen
Kriegs. Der Kaiser hatte ein Gefühl von der Mißlichkeit,
diese ausgetretenen Pfade von Neuem einzuschlagen, und
drängte demnach den Minister, so rasch wie möglich direct
mit Preußen die holsteinische Sache zum Abschluß zu bringen,
und damit weitere Verwicklungen in Deutschland zu verhüten:
auch Mensdorff war hienach sehr bereit mit soldatischem Frei-
muth unmittelbar auf das Ziel loszugehen, und ließ, gleich
nachdem er das Ministerium angetreten, durch Biegeleben eine
umfassende Arbeit redigiren, welche dann, in drei große
Depeschen vertheilt, am 12. November von dem Minister
unterzeichnet wurde.
Das erste dieser Schriftstücke pries die enge Verbindung
der beiden Mächte, welche die einzige Bürgschaft für Frieden
und Heil in der Zukunft bilde. „In Seinem Königlichen
Allürtten von Preußen, sagte Mensdorff, liebt und verehrt
der Kaiser einen Gesinnungsgenossen, mit dem er den Ruhm
der Rechtlichkeit, conservative Gesinnungen und Anhänglich-
keit an die deutsche Sache theilt: der Kaiser zählt daher fest
darauf, daß der König gleich Ihm selbst auch die Tugend
der Entsagung zu üben und die eigenen Wünsche zu begrenzen