Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

28 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864 
Bundesverträge lebten und webten wie die Fische im Wasser 
oder die Mäuse im Kornspeicher, und deren politische Weis- 
heit sich in der Forderung zusammenfaßte, nach Bundesgesetz 
die Gleichberechtigung aller deutschen Souveräne, und damit 
die Unterwerfung Preußens unter die Frankfurter Majorität 
in Kraft zu erhalten. Allerdings waren die Wege auch zu 
diesem Ziele durch Rechberg's frühere Thaten gründlich ver- 
fahren, durch seine vernichtende Kritik des alten Bundesrechts 
auf dem Frankfurter Fürstentage und durch sein verachtendes 
Hinwegschieben des Bundestags bei dem Beginne des dänischen 
Kriegs. Der Kaiser hatte ein Gefühl von der Mißlichkeit, 
diese ausgetretenen Pfade von Neuem einzuschlagen, und 
drängte demnach den Minister, so rasch wie möglich direct 
mit Preußen die holsteinische Sache zum Abschluß zu bringen, 
und damit weitere Verwicklungen in Deutschland zu verhüten: 
auch Mensdorff war hienach sehr bereit mit soldatischem Frei- 
muth unmittelbar auf das Ziel loszugehen, und ließ, gleich 
nachdem er das Ministerium angetreten, durch Biegeleben eine 
umfassende Arbeit redigiren, welche dann, in drei große 
Depeschen vertheilt, am 12. November von dem Minister 
unterzeichnet wurde. 
Das erste dieser Schriftstücke pries die enge Verbindung 
der beiden Mächte, welche die einzige Bürgschaft für Frieden 
und Heil in der Zukunft bilde. „In Seinem Königlichen 
Allürtten von Preußen, sagte Mensdorff, liebt und verehrt 
der Kaiser einen Gesinnungsgenossen, mit dem er den Ruhm 
der Rechtlichkeit, conservative Gesinnungen und Anhänglich- 
keit an die deutsche Sache theilt: der Kaiser zählt daher fest 
darauf, daß der König gleich Ihm selbst auch die Tugend 
der Entsagung zu üben und die eigenen Wünsche zu begrenzen
	        
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