Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Österreichische Depeschen über Schleswig-Holstein. 29 
wissen werde, so weit dies nöthig, um der höhern Rücksicht, 
der Erhaltung und Befestigung des österreichisch-preußischen 
Bündnisses, Genüge zu thun.“ 
Nach dieser hoffnungsvollen Einleitung besprach Mens- 
dorff die verschiedenen Möglichkeiten, die sich für die Lösung 
der Frage darzubieten schienen. 
Zunächst die Annexion der Herzogthümer an die preußische 
Monarchie. Der Kaiser ziehe auch jetzt, in Rücksicht auf 
Deutschland und Europa, so wie auf das moralische und 
politische Interesse der beiden Mächte, eine uneigennützige 
Verfügung über die Herzogthümer allen territorialen Combi- 
nationen vor, an welchen die Mächte betheiligt wären, und 
zähle dabei besonders auf das persönliche erleuchtete Urtheil 
und die weise Selbstüberwindung des Königs. Was würde 
Deutschland sagen, wenn die gesammtdeutschen Rechte und 
Interessen zum einseitigen Vortheil Preußens ignorirt würden? 
Welche Compensationen würden die außerdeutschen Großmächte 
in einem solchen Falle begehren? Dazu kämen die rechtlichen 
Schwierigkeiten. Preußen und Osterreich hätten die Rechts- 
titel Christian's IX. stets für zweifelhaft erklärt. Wollten wir 
diese Zweifel im eigenen Hause niederkämpfen, was unmöglich 
ist, so würden die übrigen deutschen Regierungen sie uns 
entgegen tragen; wir würden zwischen der Erhaltung der 
Bundesacte oder der preußischen Allianz wählen müssen. 
Sodann die Gründung eines halbsouveränen Staats, 
eine Anomalie, die noch stärker als die Annexion den Inter- 
essen der bestehenden Rechtsordnung widerstrebe. Innerhalb 
des Bundesrechts erkennen wir gerne Preußen maritime und 
militärische Vortheile zu. Aber das Bundesrecht verbiete es, 
den neuen Staat wesentlicher Hoheitsrechte zu entkleiden.
	        
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